
Berliner Hochschulen haben gemeinsam mit Industrieunternehmen Richtlinien zur im Rahmen von Hochschulerfindungen, Auftragsforschung und Forschungskooperationen entwickelt, da durch den Wegfall des Hochschullehrerprivilegs bei Erfindungen eine neue Rechtslage in der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen entstanden war. Der sogenannte „Berliner Vertrag“ soll als Kompromiss den wesentlichen Interessen beider Seiten gleichermaßen gerecht werden und damit Modellcharakter für den Technologietransfer in ganz Deutschland haben. Die Mustervertragsbausteine sollen Forschern, Hochschulen und Industriefirmen die Handhabung in der Praxis erleichtern.
Ausgangspunkt der Verhandlungen war die Frage, wie mit patentierbaren Erfindungen umzugehen ist, die im Rahmen von industriefinanzierten Forschungskooperationen oder -aufträgen entstehen. Besondere Bedeutung hatte das Thema erlangt, nachdem die Hochschulen aufgrund einer Änderung im Arbeitnehmererfindungsgesetz im Regelfall selbst Inhaber von Rechten an den Erfindungen von Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern sind. Seitdem haben die Hochschulen ein verstärktes Interesse, ihr geistiges Eigentum durch Patente zu schützen und mit Hilfe von Patentverwertungsagenturen, wie zum Beispiel in Hannover die Innovationsgesellschaft Universität Hannover mbH, wirtschaftlich zu verwerten.
Die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarung in Kürze:
Weitere Auskünfte zum Berliner Vertrag erteilt Dr. Lars Zanzig, ipal Gesellschaft für Patentverwertung Berlin mbH, Bundesallee 210, 10719 Berlin, Tel. (030) 2125 4820, Fax (030) 2125 4822, E-Mail: lars.zanzig@ipal.de.