
Mit dem Programm „Innovationskompetenz mittelständischer Unternehmen“ oder kurz Pro Inno werden - ohne eine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien – FuE-Kooperations- und Einstiegsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen einschließlich des Handwerks sowie der FuE-Personaltransfer durch finanzielle Zuwendung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert. Auch Anträge auf Förderung der sich an das Forschungs- und Entwicklungsprojekt anschließenden Markteinführung können von den Unternehmen gestellt werden.
Antragsberechtigt für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, der Jahresumsatz höchstens 80 Mio. DM und die Jahresbilanz höchstens 55 Mio. DM beträgt. Weitere Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (West) nicht zu 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechtanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen stehen, welche diese Grenzen überschreiten.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Weitere detaillierte Informationen über die Zuwendungsvoraussetzungen, Art und Umfang der Förderung und dem Antragsverfahren finden Sie unten oder bei dem zuständigen Projektträger:
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke e.V. (AIF), Geschäftsstelle Berlin, Tschaikowskistr. 49, 13156 Berlin, Tel. (030) 4 81 63-4 51, Fax: (030) 4 81 63-4 02, E-Mail: aif@forschungskoop.de