Mittwoch, 23. Mai 2012

Ansprechpartner/-in

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Christian Treptow

Telefon: 0511/3107-411
Fax: 0511/3107-410
treptow(at)hannover.ihk.de

EZN fördert innovative Forschung und Erfindungen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stellt u. a. Unternehmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes Niedersachsen finanzielle Mittel zur Verfügung, um erfinderische Ideen und neue wissenschaftliche Ergebnisse in wirtschaftliche Innovationen umzusetzen. Die Durchführung der Niedersächsischen Erfinderförderung wurde der Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH (EZN) übertragen.

Gefördert werden:

  • Unternehmen mit weniger als 5 Mio. Euro Jahresumsatz
  • Existenzgründer und Erfinder
  • Wissenschaftler und wissenschaftliche Institute mit freien Erfindungen
  • Arbeitnehmererfinder mit freigegebenen Erfindungen

Bedingung: Der Wohn- oder Geschäftsitz muss in Niedersachsen liegen oder die Verwertung der Erfindung muss ausschließlich in Niedersachsen erfolgen.

Art/Umfang der Förderung:

  • Beratung durch Analyse von Erfindungsvorschlägen. Diese Bewertung ist für Antragsteller aus dem vorgenannten Personenkreis kostenfrei. Die Kosten trägt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
  • Bis zu 75 Prozent der Kosten für Schutzrechtsanmeldungen; unter besonderen Bedingungen auch bis zu 75 Prozent der Kosten für internationale Anmeldungen. Diese Zuschüsse sind zinslose Darlehen, die nur bei erfolgreicher Verwertung in Raten zurückzuzahlen sind.
  • Herstellung und zeitweiser Betrieb von Prototypen oder Funktionsmodellen. Für Einzelpersonen und Kleinunternehmer mit nicht mehr als 1,5 Millionen Euro Jahresumsatz beträgt die Förderquote bis zu 55 Prozent der Projektkosten, maximal 150.000 Euro. Die Zuschüsse sind bedingt rückzahlbare Darlehen.

Die Förderrichtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr können Sie als PDF unter www.ezn.de/mw.pdf herunterladen.

Die Behandlung der Unterlagen, Gespräche und Bewertung sind grundsätzlich streng vertraulich. Eine vorhergehende Schutzrechtsanmeldung ist daher nicht erforderlich.

Anträge zur Bewertung von Erfindungen/Innovationen sind formlos an EZN zu richten und sollten folgende Informationen beinhalten:

  • Beschreibung des Erfindungsvorschlages
  • Konkretisierung des Kerngedankens der Erfindung
  • aussagefähige Skizzen, Zeichnungen, Fotografien o.ä.
  • stichpunktartige kurze Erläuterung des Standes der Technik
  • Angaben von Literaturstellen, Fotokopien v
  • ggfs. Kopie der Patentanmeldung
  • ggfs. Liste Firmenkontakte (kurze Notiz über Ausgang/ Stand des Kontaktes)

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH, Hindenburgstr. 27, 30175 Hannover, Tel. (05 11) 85 03 08-0, Fax (05 11) 85 03 08-49, E-Mail: info@ezn.de oder im Internet unter www.ezn.de.

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Letzte Änderung:  19.08.2003
Dokumenten-Nr.: 100812496
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