
Nach der Abgabenordung sind Steuerpflichtige, die eine Kapitalgesellschaft gründen, verpflichtet, dies dem Finanzamt anzuzeigen.
Der Fragebogen soll unter anderem auch für die zukünftige Besteuerung ein Anhaltspunkt sein. Aufgrund der Auswertung des Fragebogens werden zum Beispiel eventuell zu entrichtende Körperschaftsteuervorauszahlungen oder die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bestimmt. Da sich also bereits konkrete steuerliche Folgen aus der Beantwortung des Fragebogens ergeben, sind die Angaben, die auch auf Schätzgrößen beruhen, gewissenhaft und ohne Selbstüberschätzung bzw. Untertreibung zu leisten.