Sonntag, 1. August 2010

Ansprechpartner/-in

Henning Schiel

Telefon: 0511/3107-271
Fax: 0511/3107-435
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Turn Around Beratung

Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, können durch die Turn Around Beratung Hilfen zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten. 

Ein qualifizierter Berater steht dem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Das Beraterhonorar kann im Rahmen des Programms durch einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent (75 Prozent im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Dabei darf das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar die Bemessungsgrundlage von max. 8000 Euro nicht überschreiten.

Voraussetzung ist eine aktuelle Schwachstellenanalyse eines unabhängigen und fachlich kompetenten Beraters. Der Unternehmer wendet sich mit dieser Schwachstellenanalyse direkt an seinen Regionalpartner, sprich die für ihn zuständige IHK (oder alternativ HWK). Er stellt dieser - nach einem obligatorischen Beratungsgespräch - über eine Antragsplattform die Antragsdaten zur Verfügung. Die eingegebenen Daten werden automatisch in ein PDF-Antragsformular übertragen. Das Unternehmen reicht das ausgedruckte und rechtsverbindlich von einem Vertretungsberechtigten unterzeichnete Antragsformular im Original inklusive Anlagen beim Regionalpartner ein.

Auf Basis des Antrags und der Schwachstellenanalyse gibt die IHK der KfW eine Empfehlung zur Durchführung der Turn Around Beratung ab. Die schriftliche Zusage erfolgt dann direkt durch die KfW. Danach findet in einem Zeitraum von maximal acht Monaten die eigentliche Beratung statt. Der ausgewählte Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet und für die Turn Around Beratung freigeschaltet sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungsmaßnahmen, 

  • die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben;
  • die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDVSoftware zum Inhalt haben;
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben;
  • die mit anderen öffentlichen Mittel (z. B. ESF-Mitteln) finanziert werden.
Letzte Änderung:  16.07.2010
Dokumenten-Nr.: 050915081
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