Dienstag, 7. Februar 2012

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Tipps zur Vermeidung von Forderungsausfällen

Forderungsverluste belasten die Liquidität des Unternehmens und können schlimmstenfalls die Existenz bedrohen. Ein zielgerichtetes Forderungsmanagement ermöglicht das frühzeitige Erkennen von Ausfallrisiken, spart Kosten und verbessert die Liquidität.

Das Portal des Bundeswirtschaftsministeriums hat elf Tipps für ein erfolgreiches Forderungsmanagement zusammengestellt:

1. Bonität der Kunden überprüfen
Vor dem Abschluss von Lieferverträgen sollte die Bonität des Kunden geprüft werden. Räumen Sie keinen Kredit ein, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist. Bonitätsauskünfte sind bei verschiedenen Wirtschaftsauskunfteien erhältlich.

2. Zahlungsziele einräumen
Ein schneller Geldeingang kann durch entsprechende Anreize wie Skonto erreicht werden. Die Zahlungsziele sollten branchenüblich sein. Für die Absicherung größerer Kreditbeträge empfehlen sich z.B. Bankbürgschaften. Eigene durch den Lieferantenkredit entstehende Kosten sind beim Angebotspreis zu berücksichtigen.

3. Abschlagszahlungen fordern
Seit dem 1. Januar 2009 werden die Rechte von Unternehmern durch das Forderungssicherungsgesetz gestärkt. Beim Erbringen von Werksleistungen können demzufolge Abschlagszahlungen vom Kunden gefordert werden. Für die Höhe der Abschläge ist der Wertzuwachs ausschlaggebend, den der Kunde durch die erbrachte Leistung erlangt hat.

4. Bauhandwerker schützen
Auch der Subunternehmer wird durch das Forderungssicherungsgesetz gegenüber dem Bauträger geschützt. Die Vergütung des Bauhandwerkers wird bereits nach Abnahme der Leistung durch den Bauherrn fällig. Eine gesonderte Abnahme der Leistung durch den Generalunternehmer ist nicht erforderlich.

5. Rechnungen zügig stellen
Die Forderung sollte unverzüglich in Rechnung gestellt werden, wenn die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Dabei ist Genauigkeit erforderlich: Jede Ungenauigkeit, jeder Fehler in der Rechnung kann vom Kunden dazu genutzt werden, die Zahlung hinauszuschieben oder zu verweigern.

6. Zahlungseingänge überwachen
Zahlungsbeträge und -termine müssen genau überwacht werden. Liefert man selbst pünktlich, so sollte auch vom Kunden die pünktliche Zahlung verlangt werden.

7. Mahnwesen organisieren
Zwar regelt das Gesetz fälliger Zahlungen, dass Schuldner 30 Tage nach Eingang der Rechnung auch ohne Mahnung in Verzug geraten, dennoch sollten die Kunden an das Begleichen der Rechnung erinnert werden. Vor der ersten Mahnung ist jedoch zu überprüfen, ob man die Leistung wie vereinbart erbracht hat.

8. Ein- und Auszahlungen planen
Säumige Zahler können die eigene Existenz gefährden. Die Finanzen sollten daher vorsichtig geplant und entsprechend auch Verzögerungen kalkuliert werden. Daher ist die durchschnittliche Zahlungsfrist der eigenen Forderungen zu ermitteln und bei der Planung zu berücksichtigen.

9. Forderungen finanzieren
Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Hausbank zu sprechen, wie mögliche Außenstände finanziert werden können, bevor die eingeräumte Kreditlinie voll ausgeschöpft wird. Wenn man sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, wird das Einräumen "frischer" Kreditlinien schwierig.

10. Hilfe annehmen
Wenn die Mahnungen nicht erfolgreich sind, sollte man externe Hilfe in Anspruch nehmen. Dies sollte gegenüber dem Kunden offen kommuniziert werden. Zahlt der Kunde daraufhin noch immer nicht, sollte ein professionelles Inkassoinstitut mit dem Einfordern offener Beträge beauftragt werden.

11. Factoring betreiben
Beim Factoring tritt ein Unternehmen seine Außenstände an ein anderes Unternehmen (Factor) ab, welches die Forderungen des Vertragspartners übernimmt. Damit muss der Factor allein für das Inkasso-Verfahren sorgen. Allerdings lassen sich Factoring-Institute diese Risiken bezahlen. Daher sind Kosten und Risiken vorab gegeneinander abzuwägen.

existenzgruender.de: Tipps für ein erfolgreiches Forderungsmanagement

Tipp: Umfassende Informationen über die richtige Organisation und mögliche Verfahren des Forderungsmanagements werden im IHK-Seminar "Forderungsmanagement" am 5. Mai von 13.00 bis 18.00 Uhr vermittelt.

 

Letzte Änderung:  01.04.2010
Dokumenten-Nr.: 041017460
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