
In Krisenzeiten ist Kurzarbeit eine Option, um Entlassungen zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, kann seit dem 1. Januar 2009 ein konjunkturelles Kurzarbeitergeld (Kug) bis zu 18 Monate lang gewährt werden. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits im Jahr 2008 mit Kurzarbeit begonnen haben. Bei anziehender Konjunktur kann dann sofort auf die erfahrene und eingespielte Belegschaft zurückgegriffen werden.
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld hängt nicht von der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der Beschäftigten ab. Kurzarbeitergeld wird unabhängig von der Unternehmensgröße gewährt.
Das Kurzarbeitergeld hilft, Lohnkosten schnell zu senken. Liegt in einem Betrieb ein vorübergehender Arbeitsausfall vor, kann eine Reduzierung der Arbeitszeit mit einer entsprechenden Reduzierung des Entgelts mit der Belegschaft vereinbart werden. In Betrieben mit einem Betriebsrat können Arbeitgeber und Betriebsrat eine diesbezügliche Vereinbarung abschließen. Diese Vereinbarung wirkt dann gegenüber allen Mitarbeitern. Einige Tarifverträge sehen vor, dass der Arbeitgeber den Beginn der Kurzarbeit eine bestimmte Zeit vorher anzukündigen haben, damit sich die Mitarbeiter auf die veränderten Umstände frühzeitig einstellen können. Gleichzeitig zeigt der Arbeitgeber den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an. Durch das Kurzarbeitergeld bekommen die Beschäftigten einen Teil ihres Einkommensausfalls ersetzt. Der Arbeitgeber zahlt diesen Teil als Kurzarbeitergeld direkt an seine Belegschaft aus und bekommt diese Kosten von der örtlichen Arbeitsagentur erstattet.