
Wie läuft der KfW-"Runde Tisch" ab?
Der Unternehmer wendet sich direkt an seinen Regionalpartner, sprich die für ihn zuständige IHK (oder alternativ HWK). Er stellt dieser - nach einem obligatorischen Beratungsgespräch - über eine Antragsplattform Unterlagen inkl. betriebswirtschaftlicher Eckdaten (lt. Merkblatt) zur Verfügung.
Auf dieser Basis gibt die IHK der KfW eine Empfehlung zur Durchführung eines Krisenmanagements ab. Die schriftliche Zusage erfolgt dann direkt durch die KfW. Danach findet in einem Zeitraum von maximal sechs Monaten die eigentliche Beratung statt. Diese umfasst i.d.R. auch viele bilaterale Gespräche mit Banken und anderen Gläubigern. Ein von der IHK moderierter "echter" Runder Tisch ist hingegen die Ausnahme und wird als letztes Mittel verhältnismäßig selten einberufen.
Einen kompetenten Berater findet der Unternehmer in der KfW-Beraterbörse und kann bei der Auswahl selbstverständlich Unterstützung durch die IHK erwarten. Der Berater hat für diese Beratung - je nach Komplexität des Falles - bis zu 10 Tagewerke (à 8 Stunden) Zeit. Mit Ende des Krisenmanagements reicht der Berater einen sogenannten Schlussverwendungsnachweis bei der IHK ein. Die IHK prüft diesen Nachweis und leitet ihn an die KfW weiter, welche letztendlich die Auszahlung des Beraterhonorars veranlasst.
Wer trägt die Kosten für den Betreuer?
Die KfW-"Runder Tisch ist für das Unternehmen fast kostenfrei. Es muss die Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen (derzeit 30 Cent je gefahrenem Kilometer) tragen Hinzu kommt die Umsatzsteuer, die auf das Beraterhonorar anfällt. Diese Liquiditätsbelastung bleibt jedoch im Rahmen, das die von der KfW zu zahlende Aufwandsentschädigung mit 160 € je tagewerk verhältnismäßig niedrig ausfällt.
Weitere Informationen erteilt die:
Unternehmeragentur KfW Bankengruppe
Niederlassung Berlin
10865 Berlin
E-Mail: unternehmeragentur(at)kfw.de
Tel. (030) 20264-5900