
In Kürze, voraussichtlich zum 1. November, wird die GmbH-Reform in Kraft treten. Als Sonderform der GmbH wird es dann auch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geben. Wie bei einer GmbH ist die Haftung der Unternehmergesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Sie hat jedoch kein gesetzlich festgelegtes Mindeststammkapital. Dessen Höhe kann vielmehr von den Gesellschaftern bestimmt werden.
Die wesentlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und der GmbH zeigt die IHK Hannover in ihrem Merkblatt „Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Das Merkblatt kann hier abgerufen werden.