
Neben dem erlaubnispflichtigen Handel mit Papageien und Sittichen (nach dem Tierseuchengesetz) ist auch der Handel mit Wirbeltieren (außer landwirtschaftlichen Nutztieren) nach dem Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig. Es müssen persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie bestimmte räumliche Voraussetzungen nachgewiesen werden. Die Erlaubnis erteilen die Veterinärämter der zuständigen Städte oder Landkreise.