
Auch für verschiedene andere Gewerbezweige gibt es besondere Vorschriften, so z. B. für Spielhallen und Automatenbesitzer, Pfandleiher und Pfandvermittler, Kreditinstitute und Versicherungen, Fahrschulen, Reit- oder Fahrbetriebe, Reisebüros, chemische Reinigungen. Weiter sind der Handel mit loser Milch (nach dem Milch- und Margarinegesetz), mit Pflanzenschutzmitteln (nach dem Pflanzenschutzgesetz) und mit Giften und giftigen Stoffen (nach der Gefahrstoffverordnung) erlaubnis- und fachkundenachweispflichtig. Besondere Vorschriften müssen ferner beim Hackfleischverkauf (Sachkundenachweis) beachtet werden.