Dienstag, 22. Mai 2012

Ansprechpartner/-in

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Reinhard Wulff

Telefon: 0511/3107-244
Fax: 0511/3107-435
gewerberecht(at)hannover.ihk.de

Sonstige Gewerbezweige

Auch für verschiedene andere Gewerbezweige gibt es besondere Vorschriften, so z. B. für Spielhallen und Automatenbesitzer, Pfandleiher und Pfandvermittler, Kreditinstitute und Versicherungen, Fahrschulen, Reit- oder Fahrbetriebe, Reisebüros, chemische Reinigungen. Weiter sind der Handel mit loser Milch (nach dem Milch- und Margarinegesetz), mit Pflanzenschutzmitteln (nach dem Pflanzenschutzgesetz) und mit Giften und giftigen Stoffen (nach der Gefahrstoffverordnung) erlaubnis- und fachkundenachweispflichtig. Besondere Vorschriften müssen ferner beim Hackfleischverkauf (Sachkundenachweis) beachtet werden.

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Letzte Änderung:  17.07.2006
Dokumenten-Nr.: 100812726
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