
Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgibt, ist verpflichtet, am Verkaufsort oder in dessen Nähe eine Annahmestelle für gebrauchte Öle einzurichten oder nachzuweisen. Die Annahmestelle muss über eine Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen. Darüber hinaus ist nach dem Abfallgesetz eine getrennte Lagerung verschiedener Altöle erforderlich.