
Die gewerbliche Betätigung als Industrieunternehmen ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Eine Erlaubnispflicht besteht z.B. aber für die Herstellung von Waffen und Munition sowie Arzneimitteln. Im Einzelfall ist ferner eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich, wenn Anlagen errichtet werden, deren Betrieb Auswirkungen auf die Umwelt hat. Je nach Sachverhalt ist eine Erlaubnis von der zuständigen Stadt, dem Landkreis oder Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt erforderlich.