
Eine Handelsvertretung ist grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig. Sie ist eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit sofern nur Gewerbetreibende im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufgesucht werden. Es braucht also nur das Gewerbe angemeldet zu werden. Für die Vermittlung von Waffen und Munition ist aber z.B. eine Waffenhandelserlaubnis erforderlich.