Dienstag, 22. Mai 2012

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Thomas Kreye

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Gaststättengewerbe

Die selbstständige Tätigkeit im Gaststättengewerbe ist erlaubnispflichtig, sofern Alkohol ausgeschenkt werden soll. Das Verabreichen von alkoholfreien Getränken und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ist demgegenüber ein erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb und bedarf lediglich einer Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO. Selbstverständlich müssen künftig auch in erlaubnisfreien Gaststätten die Vorschriften des Baurechts, der Hygieneverordnung und der Sperrzeit beachtet werden. Der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und die Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften ist für diese Betriebe aber nicht mehr vorgeschrieben. Das neue Merkblatt der IHK Hannover nennt die Voraussetzungen, unter denen der Betrieb einer Gaststätte zulässig ist. Außerdem beinhaltet das Merkblatt eine Übersicht über Tätigkeiten, für die keine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich ist.

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Letzte Änderung:  05.07.2005
Dokumenten-Nr.: 100812739

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