Dienstag, 22. Mai 2012

Ansprechpartner/-in

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Thomas Kreye

Telefon: 0511/3107-378
Fax: 0511/3107-435
gewerberecht(at)hannover.ihk.de

Makler/Bauträger - Baubetreuer

Die gewerbsmäßige Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, Wohnräume, Darlehen, Kapital- und Vermögensanlagen usw. unterliegt einer besonderen Erlaubnispflicht (§ 34 c GewO). Vor Erteilung dieser Erlaubnis wird die persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit überprüft. Darüber hinaus müssen bestimmte Personen, die unter die Makler- und Bauträgerverordnung fallen, ausreichende Sicherheiten nachweisen, die das Vermögen der Auftraggeber sicherstellen sollen. Auch unterliegen diese Gewerbetreibenden einer besonderen Prüfungspflicht. Die Erlaubnis wird erteilt von der Stadt oder dem Landkreis.

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Letzte Änderung:  17.07.2006
Dokumenten-Nr.: 100812734
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