Dienstag, 22. Mai 2012

Ansprechpartner/-in

Photo of Thomas  Kreye

Thomas Kreye

Telefon: 0511/3107-378
Fax: 0511/3107-435
gewerberecht(at)hannover.ihk.de

Arbeitnehmerüberlassung

Erlaubnispflichtig ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Darunter versteht man die Überlassung Leiharbeitnehmern zur Arbeitsleistung an einen Dritten (Entleiher). Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz stellt neben der erforderlichen Zuverlässigkeit besondere Anforderungen an die Vertragsgestaltung der Arbeitsverträge zwischen Verleiher und (Leih-) Arbeitnehmern und an die Betriebsorganisation. Für die Erlaubnis ist die Landesarbeitsagentur Niedersachsen zuständig.

Mister Wonggoogle.com
Letzte Änderung:  17.07.2006
Dokumenten-Nr.: 100812745
Hat Ihnen diese Seite weitergeholfen?
Ihre Bewertung der Informationen nach Schulnoten:
123456
Durchschnitt: 3.53 (62 Wertg.)Top 20 Seiten

Themen:

IHK-Veranstaltungen   IHK-Videos   IHK-Lehrstellenbörse   IHK-Online-Info-Service   FREE IHK Hannover

IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, Telefon (0511)31 07-0, Telefax (0511)31 07-333