Arzneimittel dürfen im Einzelhandel grundsätzlich nur in Apotheken in den Verkehr gebracht werden, soweit sie nicht für den Verkehr außerhalb von Apotheken freigegeben sind. Außerhalb von Apotheken ist jedoch der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln zulässig.
Wer das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewachen will, übt eine erlaubnispflichtige Bewachungstätigkeit aus. Die Erlaubnis wird unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Das Merkblatt gibt einen Überblick darüber, welche Qualifikation für welche Tätigkeit benötigt wird, inwieweit Werbung zulässig ist, welche Organisationsformen möglich sind und wie erfolgreich Akquisition betrieben werden kann.
Das Merkblatt „Direktvertrieb – eine Chance zur Selbständigkeit“ richtet sich an Personen, die im Direktvertrieb eine selbständige unternehmerische Existenz gründen wollen.
Für Finanzierungsleasing und Factoring ist eine Erlaubnispflicht eingeführt worden. Unternehmen, die bereits entsprechende Finanzdienstleistungen erbracht haben, erhalten eine Übergangsfrist.
Die selbstständige Tätigkeit im Gaststättengewerbe ist erlaubnispflichtig, sofern Alkohol ausgeschenkt werden soll. Ein neues Merkblatt der IHK Hannover liefert wichtige Hinweise.
Durch die Handwerksordnung (HwO) wird gesetzlich geregelt, was ein Handwerksbetrieb ist. Die HwO enthält in einer Anlage A ein Verzeichnis derjenigen 41 Gewerbe, die als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden können. Wird also ein Gewerbe der Anlage A vollständig oder wesentliche Tätigkeiten daraus als stehendes Gewerbe handwerksmäßig betrieben, ist eine vorgeschriebene Befähigung (z.B. Meisterprüfung) erforderlich.
Die gewerbliche Betätigung als Industrieunternehmen ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Eine Erlaubnispflicht besteht z.B. aber für die Herstellung von Waffen und Munition sowie Arzneimitteln.
Die gewerbsmäßige Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, Wohnräume, Darlehen, Kapital- und Vermögensanlagen usw. unterliegt einer besonderen Erlaubnispflicht (§ 34 c GewO).
Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgibt, ist verpflichtet, am Verkaufsort oder in dessen Nähe eine Annahmestelle für gebrauchte Öle einzurichten oder nachzuweisen.
Für das Reisegewerbe gelten besondere Regelungen. Wann benötigt man - als Selbstständiger oder als Angestellter – eine Reisegewerbekarte? Die IHK informiert.
Neben dem erlaubnispflichtigen Handel mit Papageien und Sittichen (nach dem Tierseuchengesetz) ist auch der Handel mit Wirbeltieren (außer landwirtschaftlichen Nutztieren) nach dem Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig.