Grundsätzlich besteht in Deutschland „Gewerbefreiheit“: Jede natürliche und juristische Person darf nach freier Wahl ein Gewerbe führen. Was zu beachten ist, wenn man sich selbstständig macht.
Über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Niedersachsens informiert eine Broschüre des Niedersächsischen Umwelt- und Sozialministeriums:
Sie möchten sich beruflich selbständig machen und wissen nicht, ob Sie damit einen Gewerbebetrieb gründen oder als Freiberufler tätig werden? Das IHK-Merkblatt nennt Abgrenzungskriterien und typische Berufe, die zur gewerblichen oder zur freiberuflichen Tätigkeit zählen.
Der Start in die Selbständigkeit in der eigenen Wohnung spart Kosten, kann aber baurechtlich unzulässig sein und sogar ein Klagerecht gestörter Nachbarn begründen. Deshalb ist frühzeitige Information über die Möglichkeit zur Nutzung der Wohnung für gewerbliche Zwecke dringend notwendig.