
Beim risikogerechten Zinssystem, das von KfW und NBank eingesetzt wird, hat es eine Ergänzung gegeben. Nunmehr sind für die Kombination aus Bonitätsklasse 6 und Besicherungsklasse 3 Zusagen möglich, sofern es sich um Kredite ohne Haftungsfreistellung handelt.
Die Änderung kam auf Anregung der Hausbanken zu Stande und gilt ab dem 2. August 2010.