
Seit dem 1. Januar 2012 gibt es bei NBB combi, der Kombination aus Niedersachsen-Krediten und Niedersachsen-Gründerkrediten mit einer NBB-Bürgschaft, einen einheitlichen Verbürgungsgrad von 70%.
Die Anpassung erfolgt insbesondere mit Blick auf in der Vergangenheit immer wieder erforderliche Rücknahmen des Verbürgungsgrades bei Investitionskrediten von 80% auf 65% wegen Nichterfüllung der 15%-Eigenmittelquote. Allerdings gilt die Quote von 70% auch für Betriebsmittelkredite, die bislang mit lediglich 60% verbürgt worden sind.
Mit der Vereinheitlichung des Verbürgungsgrades wird außerdem das Antragsverfahren schlanker und transparenter.
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