Ab dem 1. August 2010 werden die Voraussetzungen für die Beratung und Antragstellung auf Kreditmediation gelockert:
- Einbeziehung der freien Berufe in das Mediationsverfahren. Die Bearbeitung erfolgt dann durch die jeweiligen Landesverbände der freien Berufe.
- Zulassung junger Unternehmen zum Mediationsverfahren, wenn mindestens der Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegt.
- Absenkung des Mindest-Kreditvolumens von 25.000 auf 15.000 Euro.
- Beratungsleistungen für Unternehmen mit Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf. Dabei prüft der Kreditmediator, welches Beratungsangebot für den jeweiligen Fall den größten Erfolg verspricht. Unternehmen die sich in der Drei-Wochenfrist vor Anmeldung der Insolvenz befinden oder bereits Insolvenz angemeldet haben sind auch zukünftig nicht Zielgruppe des Mediationsverfahrens.
Der Kreditmediator wurde bisher von rund 270 Unternehmen kontaktiert, die Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme hatten, oder deren Kreditantrag abgelehnt wurde. Hierbei konnte in etwa 160 Fällen – mit einem Kreditvolumen von 183 Mio. Euro und 4.860 Beschäftigten – den Unternehmen unmittelbar weitergeholfen werden, ohne dass das breit angelegte Kreditmediationsverfahren eingeleitet werden musste. In rund 80 Fällen – mit einem Kreditvolumen von 77 Mio. Euro und 2.300 Arbeitsplätzen – wurde inzwischen ein solcher Prozess in Gang gesetzt.