Mittwoch, 22. Februar 2012

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Niedersachsen-Gründerkredit – Umstellung auf ERP-Mittel

Der Niedersachsen-Gründerkredit wird auf eine Refinanzierung mit ERP-Mitteln (European Recovery Programme) umgestellt. Dieses war erforderlich, da es auch beim KfW-Gründerkredit eine entsprechende Änderung gegeben hat. Die sich aus der Umstellung ergebenden Änderungen für die Endkreditnehmer – sprich Gründer – sind jedoch nur gering. So werden die Bereitstellungsprovision künftig monatlich zusammen mit den Zins- und Tilgungsleistungen eingezogen. Ferner erhalten die für die Verwaltung des ERP-Sondervermögens zuständigen Bundesstellen Prüfungsrechte. 

Bewilligungen wird die NBank erst nach der finalen Abstimmung der Vordrucke mit dem Refinanzierer ab dem 1. Februar 2012 vornehmen können.

Letzte Änderung:  17.01.2012
Dokumenten-Nr.: 011222780
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qlasvyw, 24.01.12 10:49:

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