
Der Niedersachsen-Gründerkredit wird auf eine Refinanzierung mit ERP-Mitteln (European Recovery Programme) umgestellt. Dieses war erforderlich, da es auch beim KfW-Gründerkredit eine entsprechende Änderung gegeben hat. Die sich aus der Umstellung ergebenden Änderungen für die Endkreditnehmer – sprich Gründer – sind jedoch nur gering. So werden die Bereitstellungsprovision künftig monatlich zusammen mit den Zins- und Tilgungsleistungen eingezogen. Ferner erhalten die für die Verwaltung des ERP-Sondervermögens zuständigen Bundesstellen Prüfungsrechte.
Bewilligungen wird die NBank erst nach der finalen Abstimmung der Vordrucke mit dem Refinanzierer ab dem 1. Februar 2012 vornehmen können.
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