
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass der Wirtschaftsfonds Deutschland zum 31. Dezember 2010 enden soll. Einen vorzeitigen Antragsstopp gibt es nicht. Alle Programme stehen bis zum 31. Dezember zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Anträge bis Jahresende formal ordnungsgemäß gestellt und angemessen dokumentiert sind.
Es ist jedoch möglich, dass Zusagen ab 2011 nur nach den normalen Beihilferegelungen gegeben werden können, wenn die Europäische Union die Regelungen des Temporary Frameworks nicht verlängern würde. Für das KfW-Sonderprogramm würde bei Nichtverlängerung bedeuten, dass Unternehmen in Schwierigkeiten ausgeschlossen wären. Zudem würden die maximalen Bürgschaftsquoten bei den Bürgschaftsbanken sinken und der De Minimis Betrag von 200.000 Euro gelten - statt 500.000 Euro über die Kleinbeihilfenregelung.