Montag, 15. März 2010

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Freiwillige Arbeitslosenversicherung 2010

Beruflich Selbständige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst, können sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig (weiter)versichern. Voraussetzung ist u.a., dass innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit der Antragsteller mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein durchgehendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt oder ob einzelne Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. 

Für das Jahr 2010 beläuft sich der Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige in Westdeutschland auf 17,89 Euro monatlich und für Selbständige in Ostdeutschland auf 15,19 Euro.

Letzte Änderung:  22.12.2009
Dokumenten-Nr.: 120916671
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