Samstag, 11. Februar 2012

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Henning Schiel

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Persönliche Absicherung für Gründer

Nicht alles, was versichert werden kann, muss oder sollte auch versichert werden. Versicherungsprämien sind auch ein Kostenfaktor. Es gilt, den Aufwand an Versicherungsprämien auf der einen und Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß eines eventuellen Schadens auf der anderen Seite abzuwägen.

Versichern sollten Gründer solche Fälle:

  • bei denen die Eintrittswahrscheinlichkeit hoch und damit die Höhe der Prämienzahlung geringer ist als die erwarteten Schadenskosten,
  • die trotz eventuell geringer Eintrittswahrscheinlichkeit in ihrer Konsequenz schwerwiegend bzw. sogar existenzbedrohend sein könnten.

Man unterscheidet die persönliche Absicherung und die betriebliche Absicherung. Zur persönlichen Absicherung gehören Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung. Zur betrieblichen Absicherung zählen Sachversicherungen und Vermögensversicherungen.

Persönliche Absicherung

Krankenversicherung
In Folge der Gesundheitsreform sind alle Bürger verpflichtet, sich gegen das Krankheitsrisiko abzusichern. Auch bislang Nichtversicherte erhalten das Recht auf eine Krankenversicherung. Ob in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse hängt davon ab, wie jemand früher versichert war - gesetzlich oder privat. Auch Personen, die bislang weder gesetzlich noch privat versichert waren, können sich jetzt krankenversichern.

Der Versicherungsschutz für alle wird stufenweise eingeführt: Seit dem 1. April 2007 gilt der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Dann müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Nichtversicherten aufnehmen und dürfen keinem ihrer Mitglieder mehr kündigen. Ab dem 1. Juli 2007 können Nichtversicherte sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern, wenn sie dieser zuzuordnen sind. Und ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Nichtversicherten, auch wenn sie der PKV zuzuordnen sind, die Pflicht, sich zu versichern.

Um die Versichertengemeinschaften der GKV und der PKV zu schützen, müssen "Nachzügler" Beiträge nachentrichten oder mit Prämienzuschlägen rechnen. Wer Beiträge nicht zahlt, obwohl er dazu wirtschaftlich in der Lage wäre, bekommt nur eine Notbehandlung.

Für Selbstständige mit geringem Einkommen gilt, dass sie seit dem 1. April 2007 verringerte Beiträge in der GKV zahlen. Der monatliche Mindestbeitrag wurde von rund 250 auf rund 170 Euro abgesenkt.

Weitere Informationen gibt das Bundesgesundheitsministerium sowie ein Bürgertelefon zum Thema Versicherungsschutz unter der Telefonnummer (01805) 99 66 01

Pflegeversicherung
Das Pflegeversicherungsgesetz gilt auch für Selbstständige, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, wird automatisch bei der an die Krankenkasse angegliederten Pflegekasse pflegeversichert. Privat Krankenversicherte unterliegen der privaten Pflegeversicherungspflicht.

Auch im Rahmen der Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit, sich durch eine Pflege-Zusatzversicherung privat abzusichern, wenn die durch die gesetzliche Pflegeversicherung gebotenen Leistungen zu gering erscheinen.

Altersvorsorge
Die Altersvorsorge umfasst neben der finanziellen Absicherung des Ruhestandes auch den Schutz für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie eine Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall.

Wichtig vorab: Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die in der Zeit als Arbeitnehmer erworben wurden, bleiben erhalten. Eine Altersrente erhält, wer mindestens 60 Monate Versicherungszeit nachweisen kann.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben oder eine private Altersvorsorge zu treffen. Die Entscheidung über die richtige Strategie zur Altersvorsorge kann nur im Einzelfall getroffen werden. In aller Regel bietet sich folgende Vorgehensweise an:

  • Beantragen Sie eine Kontenklärung beim Rentenversicherungsträger. Welche Ansprüche bestehen? Können Berufsunfähigkeits- oder Rentenansprüche aufrecht erhalten werden? Welcher zusätzliche Anspruch kann mit weiteren Beiträgen aufgebaut werden?
  • Welche Auswirkungen haben Unfall, Krankheit oder Tod auf das Einkommen und das der Familie? Welches Einkommen soll in diesen Fällen abgesichert werden?
  • Formulieren von Anforderungen: Wann soll Rentenbeginn sein? Welcher Lebensstandard soll gesichert sein? Welche Sicherheits-/ Chancenanforderungen werden an Geldanlagen gestellt?
  • Informationsgewinnung (Bank, Versicherung etc.)
  • Bewertung und Entscheidung über die Alternativen.

Unfallversicherung
In bestimmten Berufszweigen gilt auch für Unternehmer die gesetzliche Unfallversicherungspflicht bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, ist es empfehlenswert, sich freiwillig bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft zu versichern, denn bei relativ geringen Jahresbeiträgen wird erheblicher Versicherungsschutz gewährt. Welcher Berufsgenossenschaft ein Unternehmer zugeordnet wird, können die Landes- oder Bundesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften sagen.

Etwa Zweidrittel aller Unfälle geschehen im privaten Bereich, ein solches Risiko lässt sich durch eine private Unfallversicherung abdecken. Die Versicherung zahlt nicht bei Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit, sondern nur bei Berufsunfähigkeit infolge von Unfällen und kann für den Invaliditätsfall mit oder ohne Todesfallrisiko abgeschlossen werden. Die Versicherung zahlt, bei einer unfallbedingten dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit.

Grundsätzlich besteht stets das Risiko, durch gesundheitlich bedingte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit frühzeitig nicht mehr arbeiten zu können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist insbesondere wichtig für Personen, die weder Rentenansprüche noch Vermögen in ausreichendem Umfang haben und deren Existenz allein von ihrer Arbeitskraft abhängt. Sollte der Unternehmer nicht bereits im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert sein, so bietet sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Arbeitslosenversicherung
Ab 1. Februar 2006 können sich Selbständige mit einem Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern und damit für den Fall der Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben.

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen hat. Die Zeit zwischen Aufnahme der Tätigkeit, die zur freiwilligen Versicherung berechtigt, und dem vorhergehenden Versicherungspflichtverhältnis darf nicht mehr als einen Monat betragen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige und Auslandsbeschäftigte liegen bei rd. 20 €uro monatlich. Sie sind vom Versicherten allein zu tragen und im Voraus fällig.

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Letzte Änderung:  07.07.2008
Dokumenten-Nr.: 100812664

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