
Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten. Sie finanziert sich zur einen Hälfte aus den Beiträgen der Freiberufler, während die andere Hälfte von den "Verwertern", also beispielsweise Verlagen, Werbeagenturen, Galeristen und durch einen Bundeszuschuss aufgebracht wird.
Die Höhe der Künstlersozialabgabe, die von den Verwertern abgeführt werden muss, bleibt im Jahr 2011 stabil bei 3,9 Prozent.
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