
Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbstständige steigt der allgemeine Beitragssatz im Jahr 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent. Der ermäßigte Beitragssatz steigt von 14,3 auf 14,9 Prozent.
Sowohl für Bezieher des Gründungszuschusses als auch für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige, die im Jahr 2011 nachweislich weniger als 1.916,25 Euro verdienen, gilt ein geringerer Mindestbeitrag. Dieser basiert auf einer Einnahme von 1.277,50 Euro.
Bei der Berechnung berücksichtigt die Krankenkasse auch das Vermögen des Selbstständigen und das Einkommen und Vermögen von denjenigen Personen, die mit dem Selbstständigen zusammenleben.
Teilzeitselbstständige, deren Gesamteinkommen 365 Euro monatlich nicht übersteigt, dürfen beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben.
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