Donnerstag, 9. Februar 2012

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Henning Schiel

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Betriebliche Versicherungen für Gründer

Ein Unternehmer sollte alle existenzbedrohenden Risiken versichern. Ansonsten ist jedoch ein sorgfältiges Abwägen gefordert, um die Fixkostenbelastung durch Versicherungsprämien in Grenzen zu halten.

Das unternehmerische Risiko, das jeder Selbstständige tragen muss, kann niemand versichern. Mit betrieblichen Versicherungen lassen sich jedoch Nachteile verhindern, die Unternehmern durch folgende Risiken entstehen können:

  • Schäden, die Dritten durch die gewerbliche Tätigkeit des Unternehmers entstehen
  • Schäden am Sachvermögen des Betriebes
  • Schäden am Unternehmens- oder Privatvermögen, die durch Dritte verursacht werden

Gründer sollten genau analysieren, wo die Hauptrisiken für das eigene Unternehmen liegen.

  • Welche Risiken hat der Betrieb?
  • Welche Vorsorgemaßnahmen können ergriffen, welche Risiken vermieden werden?
  • Welche Risiken lassen sich versichern?
  • Was muss unbedingt und sofort versichert werden, was kann zukünftig wichtig sein?

Darüber hinaus ist eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen:

  • Wie groß sind die Risiken in den einzelnen Bereichen (Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines möglichen Schadens)?
  • Wie ist die Kosten-Nutzen-Relation (Kosten des Versicherungsschutzes im Verhältnis zu den Kosten der Schadensdeckung)?
  • Welche Schäden kann der Betrieb ggf. selbst tragen, d. h. welche Selbstbeteiligungen können vereinbart werden?

I. Vermögensversicherungen

Haftpflichtversicherung
Die wichtigste Vermögensversicherung ist die Haftpflichtversicherung, auf die kein Unternehmer verzichten sollte. Für einige Berufsgruppen, z. B. die Wirtschaftsprüfer, Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater, ist eine (Berufs-)Haftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben.

Versichert sind alle Ansprüche aus Personen- oder Sachschäden sowie entsprechende Folgeschäden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Betrieb geltend gemacht werden. Auch die gesetzlichen Vertreter des Unternehmers und sämtliche Betriebsangehörige können mitversichert werden.

Schadensersatzansprüche können entstehen z. B.

  • durch Betriebsangehörige, die ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen,
  • durch Unfälle von Kunden und Besuchern Ihres Unternehmens,
  • beim Einsatz von Maschinen,
  • bei der Durchführung von Arbeiten auf fremden Grundstücken,
  • aus der Verwendung oder Lagerung von gefährlichen Stoffen,
  • aus Regressansprüchen der Berufsgenossenschaft/der Krankenkasse nach Betriebsunfällen

Ausgeschlossen von der Versicherung sind:

  • Ansprüche der mitversicherten Personen untereinander,
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachgütern,
  • Schäden durch dauerhafte Emissionseinwirkung,
  • Schäden durch berufliche Tätigkeiten an fremden Sachgütern.

Berufshaftpflichtversicherung
Selbstständige laufen Gefahr, von ihren Klienten oder Kunden in Regress genommen zu werden (z. B. dann, wenn ein Rechtsanwalt die Einspruchsfrist gegen ein Urteil versäumt, woraus dem Mandanten ein Schaden entsteht). Aus diesem Grunde bietet sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung an, die für finanzielle Verluste eintritt, welche an den Versicherten gestellt werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt aber nicht nur reine Vermögensschäden, sondern auch ungerechtfertigte Ansprüche ab. Die Versicherungsgesellschaft berät ihre Kunden juristisch, unterstützt sie ggf. vor Gericht und übernimmt die Kosten.

Betriebshaftpflichtversicherung
Der Unternehmer haftet unbegrenzt für verschuldete Schäden. Diese Haftpflicht lässt sich dem Grundsatz nach weder einschränken noch ihrer Höhe nach begrenzen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die der Unternehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Betriebsangehörige im Rahmen des Geschäftsbetriebes anderen zufügen (z.B. in einem Geschenkartikelladen fällt ein Regal von der Wand und verletzt eine Kundin. Schmerzensgeld, Arztkosten und Verdienstausfall sind zu begleichen).

Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Versichert sind das Betriebsstättenrisiko mit den Bereichen Grundstücke, Gebäude, Betriebsmittel und Personal. Nur teilweise über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind das Produkt- und das Umweltrisiko.

Gleiches gilt für das Unfallrisiko: Nur wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, greift die Betriebshaftpflicht. Ansonsten sind Arbeitsunfälle bereits durch die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft abgesichert. Vorsicht: Dies trifft nicht in jedem Fall für den Arbeitgeber zu.

Produkthaftpflicht
Das Produkthaftungsgesetz bestimmt, dass Hersteller, unter Umständen auch Importeure oder Händler, für solche Personen- und Sachschäden verschuldensunabhängig haften, die durch einen Fehler ihres Produktes oder der Gebrauchsanleitung verursacht werden. Nur wenn zur Zeit der Auslieferung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ein Fehler nicht und für niemanden erkennbar sein konnte, scheidet diese Haftung aus. Vertraglich kann die Haftung nicht eingeschränkt werden.

Zwar sind im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, bei vielen Versicherungsgesellschaften gedeckt (konventionelle Produkthaftpflicht), allerdings schließt diese keine dadurch entstandenen Vermögensschäden ein.

Umwelthaftpflicht
Als Inhaber bestimmter, im Umwelthaftpflichtgesetz genannter Anlagen haftet man verschuldensabhängig für Schäden durch Umwelteinwirkungen, die von diesen Anlagen ausgehen. Die Umwelthaftpflichtversicherung gibt Versicherungsschutz für Ansprüche aus Schäden durch Umwelteinwirkungen, die durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden und sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.

Kraftfahrzeugversicherungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Privatperson und auch für Unternehmer gesetzlich vorgeschrieben. Ohne bestätigten Versicherungsschutz wird ein Fahrzeug nicht zugelassen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, die der Fahrzeughalter Dritten zufügt, aber keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Hierfür gibt es die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung.

Betriebsunterbrechungsversicherung
Falls durch Sachschäden der Betriebsablauf im Unternehmen unterbrochen werden muss, entsteht durch Einnahmeausfälle und fortlaufende Betriebskosten ein Vermögensschaden. Versichert sind bis zur vollen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes die laufenden Geschäftskosten, der durch Umsatzausfall entgangene Gewinn, Löhne, Gehälter, Pacht und Zinsen. Das Unternehmen wird finanziell so gestellt, als wäre die Betriebsunterbrechung nicht eingetreten.

Üblicherweise wird die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) mit den entsprechenden Sachversicherungen (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung) gekoppelt.

Betriebskostenversicherung
Wenn Inhaber eines Betriebes aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden sollten, laufen die Betriebskosten weiter. Mit einer Betriebskostenversicherung lassen sich die Ausgaben für Mieten, Zinsen, Löhne etc. auffangen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung als reine Sachversicherung zahlt nur für Ausfälle infolge von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm.

Rechtschutzversicherungen
Ein Prozess, insbesondere bei Wirtschafts- und Handelsangelegenheiten, stellt immer ein außergewöhnliches finanzielles Risiko dar. Eine Berufs- oder Firmen-Rechtschutzversicherung schützt bei arbeitsrechtlichen und sozialgerichtlichen Streitigkeiten (Arbeits-Rechtschutz, Sozialgerichts-Rechtschutz), bei Nichtbeachtung des Umweltschutzgesetzes oder bei fahrlässiger Körperverletzung (Strafrechtschutz) und bei Schadensersatzansprüchen gegen Dritte (Strafrechtschutz). Die Versicherung zahlt die Kosten des eigenen Anwaltes und, wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten.

Die Grundstücks- und Miet-Rechtschutzversicherung schützt im Bereich von Eigentums-, Miet- oder Pachtfragen. Abgedeckt sind Kosten, die bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten entstehen, bei Streitigkeiten über Miet- oder Pachtverträge im betrieblichen oder privaten Bereich, bei Einspruch gegen eine Kündigung sowie bei Streitigkeiten mit den Verwaltungsbehörden.

Der Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtschutz bietet Absicherung bei Bußgeldbescheiden und Strafverfahren, Führerscheinentzug, Schadensersatzansprüchen gegen Dritte, Streitigkeiten aus Kfz-bezogenen Verträgen und Kfz-bezogenen Steuersachen.

Versicherungen von Forderungsausfällen
Die sog. Delkredere-Versicherung schützt vor Forderungsausfällen aus Lieferungen und Leistungen. Für das Inland gibt es die Warenkreditversicherung, für Auslandsgeschäfte die Exportkreditversicherung. Tritt ein Forderungsausfall ein, zahlt die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung des Versicherten.

II. Sachversicherungen

Durch Sachversicherungen lassen sich nur die entstandenen Sachschäden absichern (z. B. durch Brand zerstörte Lagerhalle). Für die Folgeschäden wie Produktionsausfall, Verdienstausfall oder sogar Betriebsstilllegung muss eine Vermögensversicherung, in diesem Fall eine Betriebsunterbrechungsversicherung (s.o.) abgeschlossen werden.

Feuerversicherung
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und die damit verbundenen Aufräumungs-, oder Feuerlöschkosten. Versicherbar sind Gebäude, Vorräte, kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen, Aktien, Pläne, Muster, Bargeld und Wertpapiere.

Je besser die Brandschutzmaßnahmen, desto günstiger die Prämie. Daher bei Neu- und Umbauten den Versicherer fragen.

Leitungswasserversicherung
Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen sowie Rohrbruch und Frost. Nicht versichert sind Hochwasserschäden und Schäden durch Reinigungs- oder Grundwasser. Der Schutz lässt sich gegen Aufpreis auch auf Schäden durch Wasseraustritt aus z. B. Sprinkleranlagen ausweiten.

Sturm- und Hagelversicherung
Die Versicherung deckt Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung von Sturm und Hagel entstehen. Auch deckt sie Schäden, die dadurch entstehen, dass durch Sturm umgestürzte Bäume oder Teile von Dächern versicherte Gegenstände beschädigen. Nicht versichert sind Schäden, die durch Sturmflut, Eindringen von Schmutz oder Nässe durch nicht von Sturm oder Hagel zerstörte Türen oder Fenster entstanden sind.

Weitere Sachversicherungen

Wenn im Anlage- und Umlaufvermögen des Unternehmens erhebliche Werte stecken, sollten diese unbedingt abgesichert werden. Höchstgrenze der Zahlungen ist die vereinbarte Versicherungssumme.

Meist werden die im Folgenden aufgeführten Versicherungen in Pauschalverträgen angeboten.

  • Maschinenversicherung

Versicherbar sind Beschädigung oder Zerstörung des Maschinenparks z. B. durch fehlerhafte Bedienung, Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler. Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit einer im Maschinenverzeichnis angegebenen Selbstbeteiligung.

  • Transportversicherung

Der Gütertransport birgt Risiken unterschiedlichster Art: zum einen für die Ware zum anderen für die Transportmittel. Der Versicherungsschutz umfasst Verluste und Beschädigungen von Transportgütern. Entschädigt werden nicht nur die Güterwerte, sondern auch die Kosten zur Feststellung des Schadens durch Dritte sowie Aufwendungen zur Minderung und Abwendung von Schäden.

  • Elektronik-/Datenträgerversicherung

Durch eine Allgefahrenversicherung werden alle Risiken abgedeckt, die durch menschliches Versagen, Böswilligkeit Dritter, Diebstahl oder Blitzschlage entstehen. Versichert sind alle Schäden durch Kurzschluss, Überspannung, unsachgemäße Bedienung (auch durch Dritte) an allen elektronischen Geräten wie Kopierer, Telefax oder Computer. Nicht versichert sind Schäden an Datenträgern und Datenmaterial. Hierfür ist gesondert eine Datenträgerversicherung abzuschließen.

  • Einbruchdiebstahl-/Raubversicherung

Die Versicherung leistet Ersatz bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub innerhalb des Firmengeländes oder beim Transport. Versichert ist nur das Eigentum des Unternehmers bzw. des Unternehmens. Versicherbar sind Sachgegenstände, Geld, Wertgegenstände und Betriebseinrichtungen, die bei dieser Gelegenheit gestohlen, beschädigt oder zerstört werden.

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Letzte Änderung:  02.08.2006
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