
Wird ein neues Unternehmen gegründet, so muss dieses innerhalb einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hilft bei der Suche nach dem korrekten Unfallversicherungsträger und erleichtert die Anmeldung.
Häufig ist Unternehmensgründern nicht bekannt, welche Berufsgenossenschaft für sie zuständig ist. Dies kann kostenlos bei der DGUV unter der Telefonnummer 0800/60 50 40 4 erfragt werden. Die Berater geben auch Antworten zu allgemeinen Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Zur Vereinfachung der Anmeldung stellt die DGUV den Unternehmen online ein Formblatt zur Verfügung, das ausgefüllt an den zuständigen Unfallversicherungsträger gesendet werden kann.
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