Ein Unternehmer sollte alle existenzbedrohenden Risiken versichern. Was im Detail dazugehört, hat die IHK Hannover in einem Merkblatt zusammengestellt:
Nicht alles, was versichert werden kann, muss oder sollte auch versichert werden. Zur persönlichen Absicherung gehören vor allem Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie die Altersvorsorge.
Beruflich Selbständige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst, können sich unter bestimmten Voraussetzungen in der Arbeitslosenversicherung freiwillig (weiter)versichern.
Sowohl für Bezieher des Gründungszuschusses als auch für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbständige, die im Jahr 2010 nachweislich weniger als 1.916,25 Euro verdienen, gilt ein geringerer Mindestbeitrag zur Krankenversicherung.
Die Höhe der Künstlersozialabgabe, die von den Verwertern – also beispielsweise Verlagen, Werbeagenturen, Galeristen – abgeführt werden muss, wird ab 2010 von derzeit 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.
Der zuletzt von fast 60 Prozent aller Gründer gewählte Start in die Selbständigkeit aus dem Nebenerwerb heraus (KfW-Gründungsmonitor 2007) ist auch hinsichtlich der sozialen Absicherung interessant. Ein IHK-Merkblatt informiert dazu über die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungspflichten für Nebenerwerbsgründer.