Sonntag, 1. August 2010
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Guido Langemann

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KfW-Fördervoraussetzungen

Welche Bedingungen muss der Franchise-Vertrag für die Förderung durch die KfW Mittelstandsbank erfüllen? 

Bei einer Antragstellung in Kreditprogrammen zur Gründungs- oder Wachstumsfinanzierung, in denen die KfW anteilig oder vollständig die Haftung übernimmt (Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Gründung, Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Wachstum, StartGeld, Mikrodarlehen), muss das Franchise-System bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 

  • Im Franchise-Vertrag ist die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit des Franchisenehmers, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt, geregelt.
  • Der Franchise-Vertrag sichert dem Franchisenehmer eine nachhaltige selbstständige Existenz, in dem er kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthält oder bei Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen mindestens für 10 Jahre (z. B. 5 Jahre Vertragslaufzeit mit einer Verlängerungsoption für 5 Jahre) vereinbart ist.
  • Im Franchise-Vertrag ist deutsches Recht oder das Recht in einem EU/EFTA-Staat ansässigen Franchisegebers vereinbart.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen muss der Franchisenehmer auf einem Formular (Selbsterklärung des Antragstellers zum Franchisevorhaben) bestätigen, das bei der Hausbank verbleibt.

Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Franchisenehmer Fördermittel erhalten kann, hängt selbstverständlich entscheidend von dem individuell zu bewertenden Vorhaben ab. Im Rahmen der Kreditentscheidung wird dann überprüft, ob die jeweiligen Fördervoraussetzungen - wie z. B. die Rentabilität des Vorhabens am geplanten Standort oder die Gründerqualifikation - erfüllt sind. 

Letzte Änderung:  14.03.2007
Dokumenten-Nr.: 100812529
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