
Was ist Venture Capital?
Venture Capital (kurz „VC“) kann auch als Wagnis-, Risikokapital bezeichnet werden. Es wird kapitalsuchenden Unternehmen längerfristig als haftendes bzw. wirtschaftliches Eigenkapital gewährt. Dabei kann grundsätzlich zwischen einer stillen und einer offenen Beteiligung unterschieden werden. Mitunter werden diese beiden Varianten gleichzeitig und in Ergänzung zur Fremdkapitalfinanzierung durch Kreditinstitute eingesetzt.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich vornehmlich auf die Variante der offenen Beteiligung. Sie führt anders als Bankdarlehen nicht zu einer laufenden Verzinsung/Tilgung des Engagements und wird ohne Inanspruchnahme banküblicher Sicherheiten ausgezahlt. Als Gegenleistung erhält der VC-Geber Gesellschafteranteile.
VC wird am Ende des Finanzierungszeitraums, der sich in der Regel zwischen 3 bis 7 Jahren bewegt, durch Veräußerung der Gesellschafteranteile ("Exit", z.B. per Börsengang) mit Gewinn zurückgeführt. Ziel der VC-Finanzierung ist es, eine möglichst hohe Wertsteigerung (>20% p.a.) des Unternehmens zu erzielen. VC-Finanzierungen werden deshalb überwiegend in Wachstums- und Hochtechnologiebranchen eingesetzt.
VC wird in der Regel nicht nur als reine Kapitaleinlage, sondern verbunden mit Beratungsleistungen und aktiver Managementunterstützung gewährt. Das Leistungsspektrum von VC-Gebern umfasst häufig die Ausarbeitung eines Finanzierungskonzepts, die Vorbereitung und Durchführung weiterer Finanzierungsrunden sowie die Auswahl und Beschaffung weiterer Investoren. Darüber hinaus auch die Erstellung von Beteiligungskonzepten, Unternehmensstrategie- und Entwicklungskonzepten, Hilfestellung bei Vertragsgestaltung und Internationalisierung, personelle Managementverstärkung, Entwicklung von Marketing- und Vertriebsstrategien, Identifikation und Auswahl von Kooperationspartnern, Erschließung von Branchenkontakten sowie Begleitung beim Börsengang und Unternehmensverkauf.
Wofür gibt es Venture Capital?
VC wird in unterschiedlichen Beteiligungsphasen mit entsprechend differenzierter Zielsetzung angeboten:
Wo bekommt man Venture Capital?
VC wird von unterschiedliche Institutionen und Investoren angeboten:
Wie findet man den passenden VC-Partner?
Bei der Auswahl eines VC-Gebers sollte nicht in erster Linie entscheidend sein, wer am meisten Kapital zur Verfügung stellt, sondern wer den größten Wert für das Unternehmen schaffen kann. VC-Nehmer sollten dabei auf folgende Kriterien achten:
Worauf legen VC-Geber Wert?
Ausgangspunkt für die Abwägung von Erfolgs- und Wachstumschancen sowie den Risiken einer Beteiligung durch den VC-Geber ist der Business Plan des VC-Nehmers. Der Business Plan ist Strategiepapier und Visitenkarte des (geplanten) Unternehmens. Er sollte als Daumenregel zwischen 25 - 35 Seiten umfassen und eine Zusammenfassung, in der die wichtigsten Aspekte des Geschäftsvorhabens auf max. zwei Seiten komprimiert dargestellt sind. Da VC-Geber oft bereits anhand dieser Zusammenfassung entscheiden, ob eine Geschäftsidee genügend Erfolgspotential verspricht, sollte diese Zusammenfassung auf die Interessenlage potentieller Investoren abzielen.
Bei der Entscheidung über eine VC-Beteiligung achten VC-Geber besonders auf folgende Beurteilungsschwerpunkte:
Wie läuft eine VC-Finanzierung ab?
Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme mit potenziellen VC-Gebern sollte gezielt (keine Rundschreiben) ggf. auch über das Internet unter Verweis auf das Unternehmenskonzept erfolgen. Seriöse VC-Geber werden bereits in diesem Stadium zusichern, die mitgeteilte Geschäftsidee streng vertraulich zu behandeln.
Letter of Intent
Ist der VC-Geber von den Erfolgsaussichten des zu finanzierenden Vorhabens überzeugt, werden in einem so genannten. Letter of Intent (LOI) die wechselseitigen Absichten des Beteiligungsengagements festgehalten. Üblicherweise enthält der LOI Aussagen über die grundsätzlichen Beteiligungsbedingungen des VC-Gebers sowie Laufzeit und Umfang der Finanzierung. Der VC-Nehmer wird im Gegenzug eine Erklärung abgeben, keine Parallelverhandlungen mit dritten potenziellen Kapitalgebern aufzunehmen. Je nach dem Stand der Verhandlungen kann auch ein rechtlich verbindlicher Vorvertrag das Ende dieser Phase bilden.
Due Diligence
Anschließend wird der VC-Geber im Rahmen einer Due Diligence das Unternehmen auf Herz und Nieren prüfen und dabei besonders alle rechtlichen Verhältnisse (Legal Due Diligence), Rechnungswesen, Bilanzen und Finanzdaten (Financial Due Diligence) sowie die gesamten wirtschaftlichen Aussichten des Engagements unter Einbezug des Innovationsgehalts des Unternehmens (Business Due Diligence) kritisch abklopfen. Bei Technologie-Unternehmen schließt sich häufig eine gesonderte Patent- und Lizenzrecherche an. Auf der Basis der Due Diligence wird der VC-Geber eine Unternehmensbewertung vornehmen (in der Regel nach dem diskontierten Zukunftswert) und ein Angebot über die Höhe seiner Beteiligung abgeben.
Beteiligungsvertrag
Die Rechte und Pflichten der Beteiligten werden sodann in einem oft sehr ausführlichen Beteiligungsvertrag festgehalten. Der VC-Geber wird in der Regel eine direkte Beteiligung als Mitgesellschafter oder Aktionär in Form einer Minderheitsbeteiligung (häufig in Höhe von 20% bis 35 %) eingehen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in einer Rechtsform betrieben wird, die Beteiligung von Investoren begünstigt. Insofern bietet sich neben der GmbH besonders die (kleine) Aktiengesellschaft an. In Betracht kommt auch eine stille Beteiligung des VC-Gebers bzw. eine Kombination aus direkter und stiller Beteiligung. In jedem Fall wird sich der VC-Geber vertraglich Mitsprache- und Kontrollrechte sichern. Im Beteiligungsvertrag sollten auch die vom VC-Geber zu erbringenden Managementunterstützungs- und Beratungsleistungen festgehalten werden. Weiter enthält der Vertrag in der Regel auch Vereinbarungen über die Geheimhaltung, ein Abwerbungsverbot von Mitarbeitern des VC-Nehmers und ggf. Regelungen über die Möglichkeit, weitere Investoren zu beteiligen. Zur Vermeidung von Zielkonflikten empfiehlt es sich, auch Aussagen über den Ausstieg des VC-Gebers am Ende des Engagements (Exit-Strategie) ggf. unter Berücksichtigung von Alternativ-Szenarien zu treffen.
Exit
Am Laufzeitende der VC-Finanzierung steht der Ausstieg des VC-Gebers aus dem Beteiligungsengagement der so genannte Exit. Die von den Beteiligten häufig als „Königsweg“ angestrebte Variante stellt dabei der Börsengang, wie z. B. an den Neuen Markt, dar. Weit häufiger veräußert der VC-Geber seine Anteile an ein anderes Unternehmen bzw. anderen Investor (Trade Sale), wobei nicht selten dann auch der VC-Nehmer den Wertzuwachs des Unternehmens durch den Verkauf seiner Anteile realisiert. Schließlich kommt auch in Betracht, dass der VC-Nehmer die Anteile des VC-Gebers zurückkauft (Buy Back).