Samstag, 11. Februar 2012

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IHK-Startup - Gründerportal der IHK Hannover Themen Finanzierung Venture Capital Eigenkapitalerhöhung: Offene oder stille Beteiligung?

Eigenkapitalerhöhung: Offene oder stille Beteiligung?

Nicht zuletzt auf Grund der Rating/Basel II Diskussion ist für viele Mittelständler eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema Eigenkapital und Beteiligungen erforderlich. Sowohl die stille als auch die offene Beteiligung können helfen, das Eigenkapital aufzustocken, um somit bessere Konditionen bei den Banken und Kreditinstituten zu erhalten.

Für welches Unternehmen welche Art der Beteiligung interessant ist, hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich kann bei kleinen und jungen Unternehmen mit geringen liquiden Mitteln aber hohen Wachstumsperspektiven (>20% p.a.), die auch an einen Börsengang denken, die offene Beteiligung empfohlen werden. Die stille Beteiligung ist dagegen ratsam bei etablierten Unternehmen mit moderatem Wachstum und solidem cash-flow.

Aus Investorensicht:

offene Beteiligung, wenn

  • Wertsteigerungsphantasien bestehen
  • ein Exit über Verkauf der Anteile oder einen Börsengang möglich erscheint
  • die Chemie mit dem Unternehmer stimmt

stille Beteiligung, wenn

  • ein nachhaltig stabiler cash-flow existiert
  • eine Rückzahlung der Beteiligung möglich ist
  • ein geringes Ausfallrisiko besteht
  • kaum Wertsteigerungschancen zu erkennen sind

Aus Unternehmenssicht:

offene Beteiligung, wenn

  • geplante Investitionen keinen zeitnahen cash-flow erwirtschaften
  • kein laufender Liquiditätsabfluss erfolgen soll
  • Wertsteigerungspotenzial besteht
  • ein längerfristiger Verkauf, Börsengang angestrebt wird

stille Beteiligung, wenn

  • man "Herr im Haus" bleiben möchte
  • eine Rückzahlung geplant ist
  • Unabhängigkeit gesichert werden soll.

Weitere Informationen gibt es beim:

Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V.
Residenz am Deutschen Theater
Reinhardtstr. 27 c
10117 Berlin
Tel. (030) 30 69 82-0
Fax (030) 30 69 82-20
www.bvk-ev.de

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Letzte Änderung:  11.12.2003
Dokumenten-Nr.: 100812568

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