Unternehmen, die sich mit ihrem Kreditinstitut nicht über eine Finanzierung einigen können, steht seit 1. April 2010 der bundesweit tätige Kreditmediator Hans-Joachim Metternich zur Verfügung. An den ehemaligen Sprecher der Geschäftsführung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz können sich Unternehmen wenden, die über positive Zukunftsaussichten und marktgängige Produkte verfügen, aber nur schwer eine Finanzierung finden.
Der Kreditmediator hat seinen Sitz in Frankfurt/Main. Wegen seiner fehlenden Ortsnähe arbeitet er partnerschaftlich mit den Industrie- und Handelskammern zusammen. So ist auch die IHK Hannover als Regionalpartner mit im Boot. Die Industrie- und Handelskammern führen letztlich die Gespräche und Mediationstische vor Ort durch.
Antragsvoraussetzungen für die Teilnahme am Kreditmediationsverfahren:
- Der Antragsteller muss mindestens einen Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr vorlegen können und grundsätzlich positive Zukunftsaussichten haben. Antragsberechtigt sind sowohl Gewerbetreibende als auch Angehörige der freien Berufe.
- Das Kreditmediationsverfahren steht auch Unternehmen mit Restrukturierungs- oder Sanierungsbedarf zur Verfügung.
- Der betreffende Kreditantrag muss in den letzten drei Monaten vor der Antragstellung von einem Kreditinstitut (einschl. Förderbanken) abgelehnt worden sein.
- Gründer und insolvente Unternehmen sind nicht Zielgruppe des Kreditmediationsverfahrens. Auch reine Beschwerden über Kreditkonditionen oder die Bewertung von Sicherheiten sind nicht Gegenstand des Mediationsverfahrens.
- Der Jahresumsatz des Unternehmens darf den Schwellenwert von 500 Mio. Euro nicht überschreiten.
- Bagatellgrenze: Das Volumen des abgelehnten oder gekürzten Kredits beträgt mindestens 15.000 Euro.
- Mit den zuständigen Kreditinstituten dürfen keine laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Schlichtungsverfahren bestehen, die sich auf das abgelehnte Darlehen beziehen.