
Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung im Kreditgeschäft. Da das Bankgespräch (und eine positive Kreditentscheidung) von zentraler Bedeutung für eine Gründung ist, möchten wir Ihnen mit diesem Merkblatt einige Informationen zur Gesprächsvorbereitung geben und Ihnen einen Einblick in die Bewilligungspraxis in einem Kreditinstitut vermitteln.
Kreditwürdigkeitsprüfung
Das Kreditinstitut wird im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung analysieren, ob Sie und Ihr Vorhaben die Gewähr für eine ordnungsgemäße Rückzahlung und Erfüllung der Verbindlichkeiten bieten.
Persönliche Kreditwürdigkeit
Ihre persönliche Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn Sie aufgrund Ihrer Zuverlässigkeit, Ihrer beruflichen und fachlichen Qualifikation und Ihrer unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdienen. Sie sollten daher:
a) persönlich überzeugen
Für einen guten Unternehmer sind Zielstrebigkeit und Überzeugungskraft, Durchsetzungsvermögen und Flexibilität unverzichtbare Eigenschaften. Von einem Kreditnehmer erwartet die Bank darüber hinaus Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Stellen Sie diese persönlichen Eigenschaften gerade auch im Umgang mit Ihrer Bank unter Beweis.
b) kaufmännisch überzeugen
Neben den persönlichen Eigenschaften sind unternehmerisches Fachwissen und Können erforderlich. Dass Sie die Stärken und Schwächen Ihres künftigen Unternehmens kennen, Entwicklungen erklären und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen können, sollte selbstverständlich sein. Auch die Kenntnis der eigenen finanziellen Grenzen und der aktuellen Bankkonditionen gehört dazu.
c) fachlich überzeugen
Jedes Unternehmen ist in ein wirtschaftliches Umfeld eingebettet. Konjunkturelle und branchenspezifische Entwicklungen beeinflussen daher auch Ihr Unternehmen. Die Beurteilung der Branche mit Ihren Problemen und künftigen Entwicklungschancen ist deshalb ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung. Informieren Sie sich daher eingehend über die allgemeine Wirtschafts- und Branchenentwicklung.
Materielle Kreditwürdigkeit
Bei der materiellen Kreditwürdigkeitsprüfung wird analysiert, ob Ihr Vorhaben eine Gewähr bietet, den Kredit überhaupt zurückzahlen zu können. Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit ist das Kernstück jeder Kreditbeurteilung. In Ermangelung anderer Unterlagen wird die Entscheidung der Bank häufig auf der Grundlage einer Planungsrechnung gefällt. In der Folge benötigt die Bank von Ihnen folgende Unterlagen:
a) Gründungskonzept
Vorhabensbeschreibung inkl. Finanzplanung sowie Rentabilitäts- und Liquiditätsrechnung für mindestens drei Jahre.
b) Lebenslauf/beruflicher Werdegang
Darstellung der fachlichen und kaufmännischen Qualifikation sowie der Motivation des Gründers.
c) Verträge – auch in vorläufiger Form
Miet- und Pachtvertrag (ggf. Fotos, Zeichnungen), Kauf- oder Übernahmevertrag, Gesellschaftsvertrag
d) "Zahlen"
Bilanzen, aktuelle BWAs und Handelsregisterauszug, sofern es sich um eine Beteiligungen/Übernahme handelt.
e) Selbstauskunft (auch vom Ehepartner)
Angaben zu aktuellen Einkünften, privatem Vermögen inkl. Kapitallebensversicherungen, Bausparverträgen, privaten Verbindlichkeiten/Verpflichtungen etc.
Die wichtigsten Kreditsicherungsmöglichkeiten im Überblick:
a) Grundpfandrechte
Die Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) nehmen bei den Sicherheiten wegen ihrer Dauer, für die sie als Sicherheit zur Verfügung stehen, aber auch wegen ihrer Wertbeständigkeit und ihrer übersichtlichen Ausgestaltung, eine besonders hohe Rangstelle ein.
b) Bürgschaft
Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger (Bank) für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Kreditnehmers einzustehen. Der Wert dieser Sicherheit hängt davon ab, ob der Bürge über ein entsprechendes Vermögen oder über entsprechende Einkünfte verfügt. Dabei kann der Gründer auch mit speziellen Bürgschaftsbanken zusammenarbeiten.
Banken verlangen stets selbstschuldnerischen Bürgschaften, um bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers sofort den Bürgen in Anspruch nehmen zu können. Die Kreditinstitute vermeiden dadurch ein unter Umständen langwieriges und kostspieliges Prozessverfahren gegen den Hauptschuldner.
c) Sicherungsübereignung
Die Sicherungsübereignung ist die geeignete Sicherungsform in den Fällen, in denen der Kreditnehmer Sicherheiten anbietet (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Warenlager), die er zur Ausübung seines Unternehmens benötigt. Durch den Sicherungsvertrag wird das Kreditinstitut Eigentümer des Sicherungsgegenstandes. Durch einen gleichzeitig abgeschlossenen Leihvertrag bleibt der Kreditnehmer aber Verfügungsberechtigter über die übereigneten Sachen. Der besondere Vorteil dieser Sicherungsart liegt darin, dass der Kreditnehmer mit den übereigneten Gegenständen weiter arbeiten kann, und die Übereignung nach außen hin nicht erkennbar ist.
d) Sicherungsabtretung
Bei der Sicherungsabtretung überträgt der Kreditnehmer eine Forderung an die Bank. Anstelle des alten Gläubigers (Kreditnehmer) tritt als neuer Gläubiger die Bank. Diese Kreditsicherheit gewinnt speziell in den Fällen an Bedeutung, in denen nicht in ausreichendem Umfang Grundpfandrechte oder Sicherungsübereignungen zur Verfügung stehen. Das ist insbesondere bei neu gegründeten oder stark expandierenden Unternehmen der Fall.
Vorgehensweise:
Es empfiehlt sich, die kompletten Antragsunterlagen vorab persönlich beim zuständigen Mitarbeiter der Bank abzugeben. Eine vorherige Recherche, ob die ins Auge gefasste Bank Gründer unterstützt, ist sinnvoll und spart Zeit und Geld. Dabei ist zu beachten, dass viele Banken ihre Gründungsabteilungen zentralisiert haben. Somit scheidet der vermeintlich zuständige Filialleiter mitunter als Ansprechpartner aus. Bei diesem ersten Treffen ist i.d.R. eine ausführliche Diskussion des Gündungsvorhabens nicht erforderlich. Zunächst muss der "Banker" die Chance bekommen, sich eingehend mit dem Vorhaben zu beschäftigen.
Diese Analyse des Vorhabens durch die Bank sollte nicht länger als 14 Tage dauern. Im Idealfall schließt sich ein persönliches Gespräch an, in dem alle offenen Fragen geklärt werden können. Aus Gründersicht ist bei diesem Gespräch im ersten Schritt die Bank von dem Vorhaben zu überzeugen, so dass ein grundsätzliches Finanzierungsangebot unterbreitet wird. Erst im zweiten Schritt sollte – sofern die Bank dies noch versäumt hat – auf öffentliche Finanzierungshilfen hingewiesen werden, um eine möglichst optimale Finanzierung zu erhalten. Dabei ist zu bedenken, dass es keinen Rechtsanspruch auf öffentliche Unterstützung gibt.
Im Normalfall müssen Gründer mehrere Bankgespräche führen, bevor sie eine Finanzierungszusage erhalten. Es ist somit i.d.R. erforderlich, das Konzept parallel mehreren Banken vorzustellen. Bestenfalls kann dann das beste Kreditangebot ausgewählt werden.
Um in diese komfortable Situation zu kommen, sollte der Gründer von Anfang an als selbstbewusster und selbständiger Unternehmer auftreten und auf die folgenden Fragen eine (gute) Antwort parat halten:
Darüber hinaus sollten Sie zu allen Aspekten des Vorhabens selbst qualifiziert Auskunft geben können. Das Eingeständnis, dass das Zahlenwerk z. B. vom Steuerberater erstellt worden sei und deshalb nicht detailliert erläutert werden könne, diskreditiert das gesamte Vorhaben. Letztlich ist auch die Vorbereitung der Gründung bereits harte Arbeit.