Donnerstag, 9. Februar 2012

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Guido Langemann

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Sicherheiten

Es gilt „Kein Kredit ohne Sicherheiten“ und hoffentlich auch „Kein Kredit nur wegen Sicherheiten“. Die IHK Hannover hat zusammengestellt, wie Banken Sicherheiten bewerten.

Die nachfolgenden Beleihungsgrenzen sind innerhalb der jeweiligen Ober- und Untergrenzen verhandelbar, da es weder gesetzliche Vorschriften noch einheitliche Richtlinien für die Bewertung von Kreditsicherheiten gibt - außer bei Hypothekenbanken und Versicherungen. 

  • Grundstücke: 60 bis 80% des von den Kreditinstituten ermittelten Beleihungsgrenzen
  • Bankguthaben: 100% des Nennwertes
  • Lebensversicherungen: 100% des Rückkaufwertes

Kundenforderungen

  • gegen die öffentliche Hand: 90% des Forderungsbetrages
  • gegen sonstige Kunden: 50 bis 80% des Forderungsbetrages
  • Steuererstattungsansprüche: 100% des Erstattungsanspruches

Wertpapiere

  • Bundesschatzbriefe: 80% des Nennwertes
  • Schuldverschreibungen öffentl. Stellen: 80% des Kurswertes
  • sonstige Schuldverschreibungen: 60 bis 80% des Kurswertes
  • an inländischer Börse notierte Aktien: 60% des Kurswertes
  • an ausländischer Börse notierte Aktien: 50% des Kurswertes
  • Aktienfonds: 60% des Kurswertes
  • Rentenfonds: 70% des Rücknahmepreises
  • Zertifikate offener Immobilienfonds: 80% des Rücknahmepreises

Bürgschaften

  • einer Bürgschaftsbank: 100% des Bürgschaftsbetrages
  • von fremden Dritten: je nach Bonität
  • von Ehepartnern: ohne Bewertung

Sonstiges

  • Warenlager: 50 % der Einstandspreise
  • Ladeneinrichtung: 40% des Zeitwertes
  • Maschinen und Geschäftsausstattung: 50% des Zeitwertes
  • Autos: 60% des Zeitwertes
  • Edelmetalle: 70% des Metallwertes

Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK Hannover - nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

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Letzte Änderung:  21.05.2004
Dokumenten-Nr.: 100812622
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