Der Landkreis Hildesheim hat mit Unterstützung der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen das eigene Programm “Hl-Invest - wir fördern Unternehmen“ aufgelegt. Dieses Förderprogramm für betriebliche Investitionen wird mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert. Dabei ist ein Zuschuss von maximal 50 000 Euro möglich. Allerdings sind insbesondere die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Antragsberechtigt sind nur Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Beherbergungs- oder Dienstleistungsgewerbe.
- Die Betriebsstätte muss im Landkreis Hildesheim liegen oder dort errichtet werden
- Es müssen Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (außer Fahrzeuge mit Straßenzulassung) vorgenommen werden; mindestens 50.000 Euro bei kleinen Unternehmen bzw. mindestens 100.000 Euro bei mittleren Unternehmen.
- Es sind Arbeitsplätze zu schaffen
- ein Vollzeitdauerarbeitsplatz bei Unternehmen mit 1 bis 10 Vollzeitarbeitsplätzen und bei Errichtungen von Betriebsstätten
- zwei Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 11 bis 25 Vollzeitarbeitsplätzen
- drei Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 26 bis 40 Vollzeitarbeitsplätzen
- vier Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 41 bis 60 Vollzeitarbeitsplätzen
- fünf Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 61 bis 100 Vollzeitarbeitsplätzen
- sechs Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 101 bis 150 Vollzeitarbeitsplätzen
- sieben Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 151 bis 200 Vollzeitarbeitsplätzen
- acht Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 201 bis 249 Vollzeitarbeitsplätzen
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, d.h. die Investition wurde noch nicht getätigt und die Arbeitsplätze noch nicht geschaffen.