Dienstag, 22. Mai 2012

Ansprechpartner/-in

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Guido Langemann

Telefon: 0511/3107-413
Fax: 0511/3107-435
langemann(at)hannover.ihk.de

Zuschüsse im Landkreis Hildesheim

Der Landkreis Hildesheim hat mit Unterstützung der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen das eigene Programm “Hl-Invest - wir fördern Unternehmen“ aufgelegt. Dieses Förderprogramm für betriebliche Investitionen wird mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert. Dabei ist ein Zuschuss von maximal 50 000 Euro möglich. Allerdings sind insbesondere die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen: 

  • Antragsberechtigt sind nur Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Beherbergungs- oder Dienstleistungsgewerbe. 
  • Die Betriebsstätte muss im Landkreis Hildesheim liegen oder dort errichtet werden
  • Es müssen Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (außer Fahrzeuge mit Straßenzulassung) vorgenommen werden; mindestens 50.000 Euro bei kleinen Unternehmen bzw. mindestens 100.000 Euro bei mittleren Unternehmen.  
  • Es sind Arbeitsplätze zu schaffen
    • ein Vollzeitdauerarbeitsplatz bei Unternehmen mit 1 bis 10 Vollzeitarbeitsplätzen und bei Errichtungen von Betriebsstätten
    • zwei Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 11 bis 25 Vollzeitarbeitsplätzen
    • drei Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 26 bis 40 Vollzeitarbeitsplätzen
    • vier Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 41 bis 60 Vollzeitarbeitsplätzen
    • fünf Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 61 bis 100 Vollzeitarbeitsplätzen
    • sechs Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 101 bis 150 Vollzeitarbeitsplätzen
    • sieben Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 151 bis 200 Vollzeitarbeitsplätzen
    • acht Vollzeitdauerarbeitsplätze bei Unternehmen mit 201 bis 249 Vollzeitarbeitsplätzen
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein, d.h. die Investition wurde noch nicht getätigt und die Arbeitsplätze noch nicht geschaffen.

 

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Letzte Änderung:  28.10.2009
Dokumenten-Nr.: 100812578
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