
Der Landkreis Osterode hat im Rahmen der sogenannten „regionalisierten Teilbudgets“ ein eigenes Förderprogramm aufgelegt. Bis zum Jahr 2013 stehen insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung.
Das Förderprogramm richtet sich an Gründer, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Groß- und Versandhandel, Import- und Exportgroßhandel, Bau-, Verkehrs- und Beherbergungsgewerbe, unternehmensnahe Dienstleister einschließlich freiberuflich wirtschaftsnah Tätige. Die Förderung großer Unternehmen ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung, Verlagerung oder der Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten oder bereits stillgelegten Betriebsstätte, die Übernahme bei Ausscheiden des früheren Inhabers aus dem Erwerbsleben, grundlegende Rationalisierungen und Modernisierungen oder der Erwerb einer bisher gemieteten Betriebsstätte.
Die Zuschüsse können in der folgenden Größenordnung gewährt werd
Der Zuschuss muss mindestens 5000 Euro und kann maximal 200.000 Euro betragen. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.
Der Zuschuss muss auf dem Antragsvordruck der Kreisverwaltung gestellt werden. Nach Antragseingangsbestätigung durch die Kreisverwaltung kann mit der Investition begonnen werden. Der Zuschuss wird dann nach Ende der Maßnahme gegen Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Weitere Informationen geben beim Landkreis Osterode:
Kerstin Wittenberg Tel. (05522) 960-205 und Hans-Jürgen Niwek Tel. (05522) 960-222