Dienstag, 22. Mai 2012

Ansprechpartner/-in

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Guido Langemann

Telefon: 0511/3107-413
Fax: 0511/3107-435
langemann(at)hannover.ihk.de

Zuschüsse in der Region Hannover

Im Rahmen der so genannten regionalisierten Teilbudgets stehen für die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Region Hannover für den Zeitraum 2007 bis 2013 Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Ausgenommen sind allerdings landwirtschaftliche Unternehmen. 

Eine Förderung ist sowohl für produktive Investitionen als auch nichtinvestive Maßnahmen möglich und sollte mit unternehmerischen Innovationen verbunden sein. Dazu zählen Produkt- oder Prozessinnovationen, die erstmalige Anwendung einer Marketingmethode sowie die Einführung einer neuen Methode im Bereich Unternehmensorganisation oder Personalmanagement. 

Produktive Investitionen

Förderfähig sind materielle und immaterielle Investitionsvorhaben, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern:

  • Sachanlageinvestitionen bei der Errichtung/Erweiterung einer Betriebsstätte, bei einem Produktwechsel oder bei Änderung eines Produktionsverfahrens
  • Übernahme einer Betriebsstätte, die stillgelegt wird oder von Stilllegung betroffen ist
  • Investitionen in Maßnahmen zum Umweltschutz

Nichtinvestive Maßnahmen

Förderfähig sind nichtinvestive Maßnahmen, die im Zusammenhang mit späteren Investitionen stehen, sowie innovative Dienstleistungen:

  • Erstmalige Teilnahme an Messen im In- und Ausland sowie Außenwirtschaftsberatung
  • Internetportale und die Durchführung von vorbereitenden Studien, z.B. Marketingkonzepte
  • Beratungsdienste zur Einführung eines neuen Produktes oder eines bestehenden Produktes auf einem neuen Markt sowie Ausgaben für Demonstrationsanlagen zur Markteinführung innovativer Produkte
  • Zulieferer- und Bietergemeinschaften von KMU und darauf bezogene strategische Allianzen
  • Erstmalige Aufstellung von Umweltmanagementsystemen oder TQM-Ansätzen
  • Konzepte für betriebliches Energie-Management, regenerative Energien und erhebliche Energieeinsparungsinvestitionen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss: Kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter, Umsatz bis 10 Mio. €) können maximal 30 Prozent der Investitionssumme erhalten, mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter, Umsatz bis 50 Mio. €) höchstens 20 Prozent. 

Gefördert werden Vorhaben mit einer Gesamtinvestitionssumme von mind. 50.000 Euro bei produktiven Investitionen und 25.000 Euro bei nichtinvestiven Maßnahmen. Die Höchstfördersumme bestimmt sich nach den "de minimis"-Regelungen.  

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst ist eine Projektskizze einzureichen. Nach deren positiven Bewertung ist ein vollständiger Förderantrag zu stellen. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt auf Grundlage eines Scoringmodells, das mit der Förderrichtlinie veröffentlicht wurde. 

Ansprechpartner ist:

hannoverimpuls GmbH
EFRE – Regionalagentur
Michael Meilwes
Vahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Tel.: 0511/300333-34
E-Mail: Michael.Meilwes(at)hannoverimpuls.de

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Letzte Änderung:  22.04.2009
Dokumenten-Nr.: 100812580
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