
Neben der GA-Förderung stehen im Landkreis Northeim unter dem Oberbegriff der „Regionalisierten Teilbudgets“ bis zum Jahr 2013 insgesamt 5 Mio. Euro an Zuschüssen bereit. Antragsberechtigt sind Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Groß- und Versandhandel, Import- und Exportgroßhandel, Bau-, Verkehrs-, Beherbergungsbetriebe, unternehmensnahe Dienstleister einschließlich wirtschaftsnah Tätige. Nicht förderfähig sind Betriebe des Einzelhandels und der Gastronomie.
Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung oder Verlagerung einer Betriebsstätte sowie die Übernahme einer von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte. Außerdem die Übernahme einer Betriebsstätte bei Ausscheiden des bisherigen Inhabers, die grundlegende Rationalisierung und Modernisierung sowie der Erwerb einer bisher angemieteten Betriebsstätte.
Die Förderung kann bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei Kleinst- und kleinen Unternehmen und bis zu 17,5 Prozent bei mittleren Unternehmen können betragen. Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 Euro pro geschaffenen Vollzeitdauerarbeitsplatz. Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Zuschuss einen Betrag von 5.000 Euro überschreitet.
Weitere Informationen zur Richtlinie des Landkreises Northeim geben: Frau Becker-Jörns, Tel. (05551) 708-380, E-Mail: pbecker-joerns(at)landkreis-northeim.de oder Herr Mißling, Tel. (05551) 708-381, E-Mail: hmissling(at)landkreis-northeim.de