
In der Mehrzahl der gewerblichen ERP- und KfW-Kreditprogramme ist eine Förderung von Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition ausgeschlossen. Diese bereits in den KfW-Merkblättern enthaltene Regelung wird durch die neuen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. Der EU C 244/2 vom 01.10.2004) aktualisiert und konkretisiert.