
Ab sofort gibt es eine staatliche Ergänzung für private Kreditversicherungen in den Fällen, in denen die Kreditversicherer bestehende Limite reduzieren oder beantragte Limite nicht vollständig gewähren.
Die Ergänzung ist in verschiedener Weise begrenzt: Sie kann nie höher sein als die (eingeräumte oder verbliebene) Deckung des Kreditversicherers. Sie kann nie höher sein als das ursprünglich bestehende Kreditlimit oder das beantragte Kreditlimit. In jedem Falle gibt es eine Obergrenze von 2,5 Millionen Euro je Abnehmer und Lieferant.
Die Bundesregierung stellt für die Top-Up-Deckung ein Gewährleistungsvolumen von 7,5 Mrd. Euro aus dem Kredit- und Bürgschaftsprogramm des Bundes zur Verfügung. Der Prämiensatz von 2,88 Prozent pro Jahr trägt dem Umstand Rechnung, dass bonitätsschwache Unternehmen ohne Portfolioausgleich gedeckt werden.
Die Kreditversicherer wickeln dabei das Kundengeschäft in der Top-Up-Tranche auf Rechnung des Bundes vollständig ab, um den Versicherungsnehmern einen einfachen Zugang zu ermöglichen. Die Kreditversicherer erhalten dafür vom Bund eine Bearbeitungsgebühr, die aus den Prämieneinnahmen finanziert werden.
Zwischen dem Bund und den Kreditversicherern besteht darüber Einvernehmen, dass der Bund wirtschaftlicher Risikoträger für diese Top-Up-Deckung sein soll. Die Risikoübernahme durch den Bund wird durch einen Rückgarantievertrag mit den Kreditversicherern ausgestaltet. Lieferanten können für Lieferungen an inländische Unternehmen, also deutsche Abnehmer, eine Top-Up-Deckung erhalten, sofern seit dem 1. September 2008 ihr Limit gekürzt oder ein Antrag auf Einräumung oder Erhöhung eines Limits nur teilweise positiv entschieden wurde. Für den Top-Up-Bereich ist ein einheitlicher Selbstbehalt des Versicherungsnehmers von 20 Prozent für Netto-Verträge – dabei handelt es sich um Policen ohne Einbeziehung der Umsatzsteuer – bzw. 30 Prozent für Bruttoverträge – also Policen mit Einbeziehung der Umsatzsteuer – vorgesehen.
Der Bund hat zudem einen Mandatar beauftragt, der das staatliche Ergänzungsangebot überwacht und kontrolliert. Dazu werden die privaten Kreditversicherer monatlich dem Mandatar die wesentlichen Kennziffern wie Anzahl der Top-Up-Verträge, Deckungssummen, Prämien oder auch Schäden melden. Der Mandatar wird die Daten prüfen und auswerten.
Das Programm läuft Ende kommenden Jahres aus.
Die großen Anbieter informieren auf ihren Homepages über das Programm und die Antragswege.