Freitag, 10. September 2010

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Mikrokreditfonds: Kapital für Kleinstunternehmen

Mit dem Mikrokreditfonds hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, Kleinstunternehmen und Gründungen den Zugang zu Kapital zu ermöglichen. Die Antragstellung erfolgt über Mikrofinanzinstitute. Dabei handelt es sich überwiegend um Unternehmensberatungen mit einer Spezialisierung auf Gründungen aus der Arbeitslosigkeit/Sozialhilfe. Diese Mikrofinanzinstitute sind von der Antragstellung bis zur Rückzahlung für die Kreditbetreuung verantwortlich und somit der Ansprechpartner rund um ein bestimmtes Anliegen. 

Mit der Einschaltung von Mikrofinanzinstituten sind auch Kredite für Vorhaben denkbar, deren Betreiber sonst keinen Zugang zu Banken haben. In wirtschaftlich schwächeren Weltregionen sind Mikrokredite bereits weit verbreitet; so erhielt Muhammad Yunus in diesem Kontext den Friedensnobelpreis. 

Allerdings sind Mikrokredite in Deutschland noch die Ausnahme. Im Jahr werden bundesweit etwa 300 Kredite auf diese Weise zu den folgenden Konditionen vergeben:

  • Zinsen: ca. 10 Prozent p.a.
  • Laufzeiten: maximal drei Jahre
  • Beträge: Kleinstbeträge, nach erfolgreicher Rückzahlung ist eine Erhöhung auf bis zu maximal 20 000 Euro möglich
  • Tilgungen: in monatlichen Raten oder endfällig

Typische Finanzierungsbeispiele:

  • Vorfinanzierung des ersten großen Auftrages einer Grafikdesignerin, 7000 Euro, endfällig nach neun Monaten.
  • Anschaffungsdarlehen zur Gründung eines Hausmeisterservices, 4000 Euro, rückzahlbar in 36 Monatsraten.
  • mehrere Stufenkredite zum schrittweisen Aufbau einer zunächst nebenerwerblichen Vertriebstätigkeit, von 2000 bis zu 10 000 Euro.
  • Regelmäßiger Saisonalkredit für das Weihnachtsgeschäft eines kleinen Fachhandels, jeweils bis zu 15 000 Euro für sechs Monate.
Letzte Änderung:  07.01.2010
Dokumenten-Nr.: 011016739
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