Samstag, 11. Februar 2012

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Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) - Definition der EU

Seit dem 1. Januar 2005 gilt die neue EU-Definition für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die entsprechend bei KMU-Förderung angewandt werden muss.

Bei den einzelnen Unternehmens-Größenklassen wurden die finanziellen Schwellenwerte für den Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme angehoben, während die Mitarbeiterzahl unverändert geblieben ist.

Kleinstunternehmen:
<10 Mitarbeiter und
<= 2 Mio. EUR Jahresumsatz oder <= 2 Mio. EUR Bilanzsumme

Kleine Unternehmen:
<50 Mitarbeiter und
<= 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder <= 10 Mio. EUR Bilanzsumme

Mittlere Unternehmen:
<250 Mitarbeiter und
<= 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder <= 43 Mio. EUR Bilanzsumme

Zudem unterscheidet die EU-Kommission drei Unternehmenstypen:

  • eigenständiges Unternehmen
  • Partnerunternehmen
  • verbundenes Unternehmen.

Je nach Unternehmenstyp müssen die Mitarbeiterzahlen sowie die finanziellen Schwellenwerte dem Antrag stellenden Unternehmen anteilsmäßig bzw. vollständig zugerechnet werden, um die endgültige Einstufung vornehmen zu können.

Erstmalig räumt die EU-Kommission den Unternehmen die Möglichkeit ein, eine Selbsterklärung hinsichtlich ihrer Einstufung abzugeben. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands zusammen mit seinen Mitgliedsbanken ein Informationsblatt für die neue KMU-Definition erarbeitet. Es ist so konzipiert, dass es sowohl dem Unternehmen selbst als auch den Beratern ermöglicht, die Einstufung vorzunehmen.

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Letzte Änderung:  15.12.2010
Dokumenten-Nr.: 100812576

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