
Seit dem 1. Januar 2005 gilt die neue EU-Definition für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die entsprechend bei KMU-Förderung angewandt werden muss.
Bei den einzelnen Unternehmens-Größenklassen wurden die finanziellen Schwellenwerte für den Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme angehoben, während die Mitarbeiterzahl unverändert geblieben ist.
Kleinstunternehmen:
<10 Mitarbeiter und
<= 2 Mio. EUR Jahresumsatz oder <= 2 Mio. EUR Bilanzsumme
Kleine Unternehmen:
<50 Mitarbeiter und
<= 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder <= 10 Mio. EUR Bilanzsumme
Mittlere Unternehmen:
<250 Mitarbeiter und
<= 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder <= 43 Mio. EUR Bilanzsumme
Zudem unterscheidet die EU-Kommission drei Unternehmenstypen:
Je nach Unternehmenstyp müssen die Mitarbeiterzahlen sowie die finanziellen Schwellenwerte dem Antrag stellenden Unternehmen anteilsmäßig bzw. vollständig zugerechnet werden, um die endgültige Einstufung vornehmen zu können.
Erstmalig räumt die EU-Kommission den Unternehmen die Möglichkeit ein, eine Selbsterklärung hinsichtlich ihrer Einstufung abzugeben. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands zusammen mit seinen Mitgliedsbanken ein Informationsblatt für die neue KMU-Definition erarbeitet. Es ist so konzipiert, dass es sowohl dem Unternehmen selbst als auch den Beratern ermöglicht, die Einstufung vorzunehmen.