Dienstag, 22. Mai 2012

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Guido Langemann

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Beihilfewertberechnung bei der NBB

Bürgschaften und Garantien der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) haben einen so genannten Beihilfewert. Die Höhe dieses Wertes lässt sich mit einem Beihilfewertrechner berechnen, der nun zur Verfügung steht.

Die Berechnungsmethode für Bürgschaften und Garantien der NBB basiert auf der in Deutschland bereits bestehenden Methode zur Berechnung des Beihilfewertes von staatlichen Bürgschaften (sog. PwC-Beihilferechner); diese wurde um einige sich aus dem Rückbürgschafts- bzw. Rückgarantiecharakter ergebende Besonderheiten ergänzt. Damit gelten die für die Bürgschaften bzw. Garantien von Bürgschaftsbanken ausgereichten staatlichen Rückbürgschaften bzw. Rückgarantien nunmehr als transparent im Sinne der einschlägigen beihilferechtlichen Vorschriften, so dass die Bürgschaftsbanken zukünftig – neben der De-minimis-Verordnung - insbesondere auch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) und die Bundesregelung Kleinbeihilfen für Bürgschaften und auch für Garantien nutzen können. 

Zur Berechnung des Beihilfewertes ist die Eingabe des Berechnungsdatums, des Bundeslandes, der Laufzeit des Engagements, der Engagementart (Bürgschaft bzw. Garantie), des Kredit- bzw. Beteiligungsverlaufs sowie der Ratingkategorie erforderlich. Alle anderen Parameter, etwa die Rückbürgschafts- und Rückgarantiequoten, der Referenzzinssatz, die Verwaltungs- und Kapitalkosten sowie die Sicherheitenerlösquote (recovery rate) sind im Rechner bereits hinterlegt und werden – bei Veränderungen – automatisch durch den Verband der Bürgschaftsbanken (VDB) geändert. 

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Letzte Änderung:  24.09.2009
Dokumenten-Nr.: 090916018
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