
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) beteiligt sich als stiller Gesellschafter an kleinen und mittleren (Technologie-) Unternehmen sowie an Existenzgründern der gewerblichen Wirtschaft mit Firmensitz in Niedersachsen.
Der Mindestbetrag für eine Beteiligung zur Finanzierung von Investitionen liegt bei 50.000 Euro, die Obergrenze beträgt 1 Mio. Euro. Die MBG beobachtet zwar die Geschäftsentwicklung des Unternehmens anhand regelmäßiger Berichte der Firmenleitung, greift aber nicht in die Geschäftsführung ein.
Der Beteiligungsbetrag soll die im Unternehmen gebundenen Eigenmittel grundsätzlich nicht übersteigen. Umschuldungen und Nachfinanzierungen gehören nicht zum Leistungsangebot der MBG.
Die Beteiligungsdauer beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Jahre. Mit einer zu vereinbarender Frist zum Ende jeden Quartals kann die Beteiligung jedoch vom Unternehmen gekündigt und bei der MBG zum Nominalwert abgelöst werden.