Die MBG, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in Niedersachsen beteiligt sich als typisch stiller Gesellschafter an Unternehmen. Dies hat für den Beteiligungspartner wesentliche Vorteile.
Die Merkmale dieser typisch stillen Beteiligung werden hier zusammengefasst:
- keine Öffentlichkeitswirkung, da die stille Beteiligung nicht ins Handelsregister eingetragen ist
- Erhöhung der Kreditwürdigkeit, da die Banken die stille Einlage der MBG wie Eigenkapital bewerten
- gleiche Konditionen für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren
- keine Beteiligung der MBG am Wertzuwachs des Unternehmens, da die Rückzahlung zum Nennwert erfolgt
- keine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit, da nur wenige Geschäfte einer MBG Zustimmung bedürfen
- die Beteiligung kann vom Beteiligungsnehmer jederzeit, von der MBG nur aus wichtigem Grund gekündigt werden
- die MBG verlangt für ihre stille Beteiligung im allgemeinen keine zusätzlichen Sicherheiten vom Unternehmen/Unternehmer