Dienstag, 22. Mai 2012

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Guido Langemann

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Die typische stille Beteiligung am Beispiel der MBG

Die MBG, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in Niedersachsen beteiligt sich als typisch stiller Gesellschafter an Unternehmen. Dies hat für den Beteiligungspartner wesentliche Vorteile.

Die Merkmale dieser typisch stillen Beteiligung werden hier zusammengefasst:

  • keine Öffentlichkeitswirkung, da die stille Beteiligung nicht ins Handelsregister eingetragen ist
  • Erhöhung der Kreditwürdigkeit, da die Banken die stille Einlage der MBG wie Eigenkapital bewerten
  • gleiche Konditionen für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren
  • keine Beteiligung der MBG am Wertzuwachs des Unternehmens, da die Rückzahlung zum Nennwert erfolgt
  • keine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit, da nur wenige Geschäfte einer MBG Zustimmung bedürfen
  • die Beteiligung kann vom Beteiligungsnehmer jederzeit, von der MBG nur aus wichtigem Grund gekündigt werden
  • die MBG verlangt für ihre stille Beteiligung im allgemeinen keine zusätzlichen Sicherheiten vom Unternehmen/Unternehmer
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Letzte Änderung:  26.06.2002
Dokumenten-Nr.: 100812591

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