
Die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) schließt grundsätzlich keine Branchen von einer Bürgschaftsübernahme aus, sofern es nicht Ausschlüsse durch die EU bzw. den Rückbürgen gibt.
Im Transportgewerbe können weder Fahrzeugfinanzierungen noch Betriebsmittelverbürgungen für Speditionen, wohl aber Investitionen in Lagerhalle und sonstige logistische Bereiche eingegangen werden. Im Bereich der Alten- und Pflegeheime kann es ebenfalls Einschränkungen geben. Im Bereich der Landwirtschaft ist grundsätzlich keine NBB-Verbürgung möglich. Im Zweifelsfall sollte deshalb die NBB direkt angesprochen werden