
Wenn Gründer oder bestehende Unternehmen keine ausreichenden Sicherheiten für Kredite haben, übernimmt die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) gegenüber der Hausbank Ausfallbürgschaften für Kredite aller Art. Die Hausbank wird also "motiviert", auch in eher ungünstigen Ausgangssituationen Darlehen zu gewähren.
Die Bürgschaft kann bis zu 80 Prozent der zu verbürgenden Kredite bei einer Gesamthöhe von maximal 1 Mio. € betragen. Umfinanzierungen oder Sanierungen sind jedoch von einer Bürgschaftsübernahme durch die NBB ausgenommen.